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Halterauskünfte

Möchten Sie Auskunft über eine Fahrzeughalterin oder einen Fahrzeughalter erhalten? Sie können diese über die Online-Abfrage oder die SMS-Abfrage bestellen. Halterauskünfte sind gebührenpflichtig.

Wie gehe ich vor?

Halterauskünfte sind nur gebührenpflichtig über die Online-Abfrage oder die SMS-Abfrage möglich. Telefonische oder schriftliche Halterauskünfte werden nicht erteilt.

Gesetzliche Grundlagen zu Halterauskünften

Gemäss Art. 89g Abs. 5 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG)
können die Kantone Name und Adresse der Fahrzeughalter veröffentlichen, sofern diese Daten nicht für die öffentliche Bekanntgabe gesperrt sind.

Sperr-Recht der Datenauskunft über Fahrzeughalter

Wer möchte, dass seine Halterdaten nicht bekannt gegeben werden, füllt das Formular "Gesuch um Sperrung der Halterdaten" aus und sendet uns dieses elektronisch oder schriftlich per Post. Anschliessend werden Name und Adresse der/des Halterin/Halters nur noch auf begründetes und schriftliches Gesuch hin bekannt gegeben.

Auskunft über gesperrte Halterdaten

Auf schriftliches und begründetes Gesuch darf die kantonale Verkehrszulassungsbehörde gestützt auf Art. 89g Abs. 3 SVG die Fahrzeughalter- und Versicherungsdaten Personen bekannt geben:

  • die an einem Zulassungsverfahren beteiligt sind;
  • die von einem Verkehrsunfall betroffen sind;
  • die im Hinblick auf ein Verfahren ein hinreichendes Interesse schriftlich geltend machen.

In anderen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an einen Polizeiposten der Kantonspolizei Basel-Stadt.

Für die Bearbeitung eines Gesuchs um Auskunft über gesperrte Halterdaten wird eine Gebühr von  10.– Franken pro Kontrollschildnummer in Rechnung gestellt.

Kontakt

Bei Fragen oder für weitere Informationen steht Ihnen das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt während der Schalter- und Telefonöffnungszeiten persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass bei einer persönlichen Abgabe mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.

Schalteröffnungszeiten: Montag und Mittwoch 8.00 – 12.00 und 13.30 – 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag 8.00 – 13.00 Uhr, Donnerstag 13.30 – 16.00 Uhr
Telefonöffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 9.00 – 11.00 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14.00 – 16.00 Uhr

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Kantonspolizei Basel-Stadt

Motorfahrzeugkontrolle
Clarastrasse 38
Postfach
4005 Basel

Für dieses Thema zuständig

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