Sperrung der Halterdaten
Möchten Sie Ihre Halterdaten sperren lassen? Alle auf Ihren Namen im Kanton Basel-Stadt zugelassenen Kontrollschilder können mit einer Auskunftssperre belegt werden.
Wie gehe ich vor?
Sie können einen Antrag auf Sperrung der Halterdaten stellen. Alle auf Ihren Namen im Kanton Basel-Stadt zugelassenen Kontrollschilder können mit einer Auskunftssperre belegt werden.
Eine ungehinderte Abfrage Ihrer persönlichen Daten aufgrund des Kontrollschildes wird damit nicht mehr möglich sein. Der Eintrag der Auskunftssperre ist kostenlos.
Kontakt
Bei Fragen oder für weitere Informationen steht Ihnen das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt während der Schalter- und Telefonöffnungszeiten persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass bei einer persönlichen Abgabe mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.
Schalteröffnungszeiten: Montag und Mittwoch 8.00 – 12.00 und 13.30 – 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag 8.00 – 13.00 Uhr, Donnerstag 13.30 – 16.00 Uhr
Telefonöffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 9.00 – 11.00 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14.00 – 16.00 Uhr
Motorfahrzeugkontrolle
Kantonspolizei Basel-Stadt
MotorfahrzeugkontrolleClarastrasse 38
Postfach
4005 Basel