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Wechselschilder/vorläufige Verkehrsberechtigung

Möchten Sie ein Wechselschild für ein zweites Fahrzeug bestellen? Alle relevanten Informationen finden Sie auf dieser Seite.

Einlösen eines weiteren Fahrzeugs

Sie haben die Möglichkeit, zum bisher eingelösten Fahrzeug ein oder mehrere weitere Fahrzeuge (z. B. Anhänger oder Veteranenfahrzeuge) einzulösen. Davon darf aber nur ein Fahrzeug gleichzeitig in Verkehr sein. Sie können also nicht bei einem Fahrzeug das Vorderschild und beim anderen das Hinterschild montieren und so beide Fahrzeuge gleichzeitig in Verkehr bringen. Beide Fahrzeuge müssen gleichartige Kontrollschilder tragen können. Es ist demnach nicht möglich z.B. ein Motorrad zusammen mit einem Personenwagen mit Wechselschildern zu versehen.

Veteranenfahrzeuge, Arbeitsmaschinen und Anhänger können jeweils mehrere unter sich mit Wechselschildern versehen werden.

Nötige Unterlagen

Zum Einlösen benötigen Sie den Fahrzeugausweis und/oder Prüfbericht des zugehenden Fahrzeuges. Ausserdem müssen Sie vorgängig bei der aktuellen Versicherung einen elektronischen Versicherungsnachweis mit entsprechendem Vermerk ("WS") bei Ihrem Haftpflichtversicherer in Auftrag geben, welcher uns direkt übermittelt wird.

Wie gehe ich vor?

Melden Sie uns die Wechselschilderöffnung via eFormular, können Sie das neue Fahrzeug in der Schweiz mit einer vorläufigen Verkehrsberechtigung fahren, während ihre Unterlagen bei uns bearbeitet werden. Die vorläufige Verkehrsberechtigung erhalten Sie sofort, sobald Sie dieses eFormular abgesendet haben.

Zur Auflösung des Wechselschildes benötigen wir den Fahrzeugausweis desjenigen Fahrzeuges, welches Sie ausser Verkehr setzen wollen.

Gebühr

Pro Kalenderjahr wird - unabhängig der Einlösedauer - eine Gebühr erhoben. Die Motorfahrzeugsteuern werden auf dem Fahrzeug mit dem höheren Steueransatz berechnet.

Rückerstattung Guthaben

Allfällige Guthaben überweisen wir direkt auf Bank- und Postkonti, sofern uns diese Verbindung bekannt ist. 

eFormular zur Erfassung der IBAN

Kontakt

Bei Fragen oder für weitere Informationen steht Ihnen das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt während der Schalter- und Telefonöffnungszeiten persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass bei einer persönlichen Abgabe mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.

Schalteröffnungszeiten: Montag und Mittwoch 8.00 – 12.00 und 13.30 – 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag 8.00 – 13.00 Uhr, Donnerstag 13.30 – 16.00 Uhr
Telefonöffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 9.00 – 11.00 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14.00 – 16.00 Uhr

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Kantonspolizei Basel-Stadt

Motorfahrzeugkontrolle
Clarastrasse 38
Postfach
4005 Basel

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