Taxibüro
Das Taxibüro der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt ist zuständig für die Erteilung von Taxifahr- und Taxibetriebsbewilligungen. Auf dieser Seite finden Sie alle nötigen Informationen, wenn Sie dem Taxigewerbe nachgehen wollen.
Einen Termin beim Taxibüro vereinbaren
Um den Schalter des Taxibüros zu besuchen, müssen Sie vorgängig online einen Termin vereinbaren.
Öffnungszeiten:
Montag: 13:30 – 16:00 Uhr nur nach vorgängiger Terminvereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag: 09:00 – 11:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 11:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 11:00 Uhr
Regeln und Anordnungen
Grundsätze für Taxifahrten in der motorfahrzeugfreien Kernzone der Basler Innenstadt
Für Taxifahrten in der motorfahrzeugfreien Kernzone der Basler Innenstadt gelten spezielle Regeln. Sie sind auf dem folgenden Merkblatt zusammengefasst.
Taxis: Zufahrt in die Innenstadt
Merkblatt Taxifahrten in der motorfahrzeugfreien Kernzone der Basler Innenstadt (Startet einen Download)Ferienabwesenheitsmeldung
Begibt sich ein Taxihalter mit seinem Taxi in den Urlaub, kann er in dieser Zeit davon entbunden werden, ein Einlageblatt einzulegen. Dazu muss er das offizielle Formular „Ferienabwesenheitsmeldung“ des Taxibüros ausfüllen und es vor Antritt des Urlaubs der Verkehrspolizei, Ressort Kontrollen, zukommen lassen.
Ferienabwesenheitsmeldung
Ferienabwesenheitsmeldung für Taxifahrer (Startet einen Download)Tragpflicht der Namensschilder
Das gut sichtbare Anbringen des Namensschildes am Armaturenbrett ist toleriert.
Zufahrt für Taxis bei Fussballspielen
Bei Fussballspielen im St. Jakobspark muss die Verkehrsachse Gellertstrasse / Brüglingerstrasse aus Sicherheitsgründen immer wieder gesperrt werden. Die Zufahrt für Taxis von der Gellertstrasse her ist dann nicht mehr möglich.
Die Zufahrt bei Fussballspielen vor die St. Jakobskirche ist von der Grosspeterstrasse her oder Autobahnausfahrt City via Güterbahnhof Wolf in die St. Jakobs-Strasse erlaubt. Die Wegfahrt erfolgt durch die St. Jakobs-Strasse in Richtung Zeughausstrasse.
Kantonale Taxifahrbewilligung
Um den Beruf Taxifahrerin/Taxifahrer in Basel-Stadt ausüben zu können und um den Baselstädtischen Taxifahrerausweis zu erlangen, bedarf es einer Taxifahrerprüfung.
Gesuch Kantonale Taxifahrbewilligung
Das Gesuchsformular ist vollständig ausgefüllt mit den verlangten Beilagen (siehe Zulassungsvoraussetzungen) im Taxibüro per Post oder E-Mail einzureichen. Die Gebühr für die Gesuchsbehandlung beträgt CHF 100.
Gebühr für die Gesuchsbehandlung: CHF 100
Strafregisterauszug online bestellenDem Gesuchsformular ist ein aktueller Strafregisterauszug beizulegen. Diesen können Sie hier online bestellen.
Verzichtserklärung Taxi-Bewilligung (Startet einen Download)Falls Sie keine Taxifahrbewilligung mehr benötigen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und schicken Sie es an das Taxibüro.
Verlust / Defekt Taxi-Bewilligung (Startet einen Download)Bei Defekt oder Verlust der Taxi-Bewilligung können Sie mit diesem Formular einen Ersatz beantragen.
Taxibetriebsbewilligung
Gesuch Taxibetriebsbewilligung
Die Gesuchsformulare für Einzelfirmen und Firmen AG/GmbH sind vollständig ausgefüllt mit den verlangten Beilagen (siehe Zulassungsvoraussetzungen) per Post oder per E-Mail einzureichen. Die Gebühr für die Gesuchsbehandlung beträgt CHF 200.
Gebühr für die Gesuchsbehandlung: CHF 200
Gesuchsformular um Verlängerung der Taxibetriebsbewilligung (Startet einen Download) Taxi Formular Arbeitgeberbestätigung (Startet einen Download) Taxi Formular Firmeneintrag (Startet einen Download) Ferienabwesenheitmeldung für Taxifahrer (Startet einen Download)Füllen Sie dieses Formular aus, wenn Sie ihr Taxi privat als Fahrzeug in den Ferien verwenden.
Strafregisterauszug online bestellen Taxi Formular Bestellung Kontrollkarten (Startet einen Download) Verzichtserklärung Taxi-Bewilligung (Startet einen Download) Verlust / Defekt Taxi-Bewilligungen (Startet einen Download)Taxibetriebsbewilligungen sind nicht übertragbar
Wir möchten in Erinnerung rufen, dass gemäss § 4 Ziffer 2 des Gesetzes über den Betrieb von Taxis (Taxigesetz) des Kantons Basel-Stadt vom 17. Januar 1996 und gemäss § 5 der Verordnung zum Taxigesetz (Taxiverordnung) des Kantons Basel-Stadt vom 3. Dezember 1996, Taxibetriebsbewilligungen ohne Zustimmung der Verkehrsabteilung (Taxibüro) nicht übertragbar sind.
Der oder die bewilligten Taxis müssen entweder durch den Inhaber der Taxibetriebsbewilligung selbst oder durch bei ihm angestellte, unselbstständig erwerbende Fahrer/-innen geführt werden. Der Taxibetreiber muss nicht nur formell, sondern faktisch als Halter des Taxifahrzeuges und als Arbeitgeber des Fahrer/-in auftreten und somit auch die Arbeitgeberpflichten, wie Kontrolle des Arbeitnehmers, AHV- und SUVA-Abrechnungen übernehmen.
Der Inhaber einer Taxibetriebsbewilligung kann auch eine Handelsgenossenschaft, Genossenschaft oder ein Verein sein. Diese Firmen bezeichnen einen Vertreter, welche die allgemeinen Bewilligungsvoraussetzungen § 6 Abs. 1 lit. a bis d des Taxigesetzes erfüllt und im Handelsregister eingetragen und unterschriftsberechtigt ist (d.h. über Prokura verfügt).
Taxieinsatzzentralenbewilligung
Möchten Sie eine neue Taxieinsatzzentralenbewilligung beantragen? Bitte setzen Sie sich hierfür mit dem Taxibüro in Verbindung. Sie werden weitere Informationen von uns erhalten.
Info für künftige Selbständigerwerbende / Firmengründer
Für die Prüfung der sozialversicherungsrechtlichen Stellung (Erwerbstatus im Sinne der Bundesgesetzgebung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist bei Transporttätigkeit die SUVA zuständig.
Wenn Sie vorhaben, in Zukunft als im sozialversicherungsrechtlichen Sinne selbständiger Taxibetreiber aufzutreten, so nehmen Sie bitte frühzeitig, spätestens mit der Gesuchsstellung an das Taxibüro, mit der SUVA Basel Kontakt auf.
Sie werden dort entsprechend beraten.