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Änderung des eingetragenen Geschlechts

Wer sich nicht dem eingetragenen Geschlecht zugehörig fühlt, kann den Eintrag im Personenstandsregister ändern lassen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen sowie weiterführende Links.

Das Wichtigste in Kürze

Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihr Geschlecht und in diesem Zusammenhang auch ihren Vornamen im Personenstandsregister ändern lassen. Die Erklärung kann seit dem 1. Januar 2022 von jeder Person abgegeben werden, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören.

Personen, die noch nicht 16 Jahre alt sind oder unter umfassender Beistandschaft stehen, benötigen die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung.

Im Personenstandsregister kann nur das männliche oder das weibliche Geschlecht eingetragen werden. Die Geschlechtsänderung im Personenstandsregister hat keine Auswirkungen auf bestehende familienrechtliche Beziehungen (Ehe, eingetragene Partnerschaft, Verwandtschaft und Abstammung).


Vorgehen

Wenn Sie den Eintrag Ihres Geschlechts (und Ihres Vornamens) ändern wollen, vereinbaren Sie einen Termin beim Zivilstandsamt:

erklaerung@jsd.bs.ch oder Tel. +41 61 267 95 90

Bei der Terminvereinbarung teilen wir Ihnen mit, welche Dokumente Sie einreichen müssen.


Gebühren

Die Erklärung ist gebührenpflichtig und kostet 75 Franken. Wenn Sie eine Bestätigung wünschen, kostet diese zusätzlich 30 Franken. Falls Ihre gesetzliche Vertretung ihre Einwilligung geben muss, kommen für die Beglaubigung der Unterschrift 30 Franken dazu.

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