Finanzierung Wohnen im Alter
Die Finanzierung von Pflegeleistungen wird zwischen den Personen, welche die Pflege in Anspruch nehmen, den Krankenkassen und dem Kanton aufgeteilt. Die genauen Kosten variieren je nach individuellem Pflegebedarf.
Entschädigung bei Pflege und Betreuung zu Hause
Falls Ihre Angehörigen Sie täglich mindestens eine Stunde pflegen, können Sie eine finanzielle Unterstützung beantragen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Hilflosenentschädigung AHV/IV.
Grundvoraussetzungen:
- Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt
- Die Angehörigen pflegen Sie dauerhaft und bisher ohne Entschädigung.
Um Beiträge für die Pflege und Betreuung zu Hause anzumelden, kontaktieren Sie bitte die Abteilung Langzeitpflege Tel. +41 61 205 32 52. Wohnen Sie in Riehen oder Bettingen? Dann melden Sie sich bei der Fachstelle Alter Riehen Tel. +41 61 646 82 90.
Unsere Mitarbeitenden beraten Sie gerne. Nach dem Gespräch senden wir Ihnen ein Antragsformular und ein Formular für ein ärztliches Zeugnis zu. Das Formular «Ärztliches Zeugnis» geben Sie Ihrem behandelnden Arzt ab.
Ergänzende Informationen finden Sie in der Pflegebeitragsverordnung.
Beiträge an Wohnen mit Serviceangebot
Sie sind Mieterin oder Mieter einer Wohnung, die einem Pflegeheim angegliedert ist, und können gewisse Serviceleistungen wie 24-Notrufbereitschaft, täglicher Kurzkontakt oder eine Grundbetreuung (allgemeine Beratung) beziehen. Wenn Sie aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, dieses Serviceangebot zu bezahlen, können Sie eine Rückerstattung der Kosten beim Amt für Sozialbeiträge beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie im "Merkblatt zur Regelung betreffend Wohnungen mit Serviceangebot für Betagte".
Pflegekosten für Spitex-Dienstleistungen
Die Pflegekosten für Spitex-Dienstleistungen richten sich nach einem kantonal festgelegten Maximalbetrag pro Tag. Die restlichen Kosten werden von den Krankenkassen und vom Kanton Basel-Stadt finanziert.
Wichtig für Spitex-Anbieter
Informationen zur Abrechnung der Restfinanzierung finden Sie auf der Seite der Gesundheitsversorgung Basel-Stadt
Welche rechtlichen, vertraglichen und finanziellen Rahmenbedingungen gelten im Kanton Basel-Stadt für Pflegeheime, Tagespflegeeinrichtungen, Spitex-Organisationen oder für Anbieter von Wohnungen mit Service mit Leistungsvereinbarung? Wie hoch sind die aktuellen Tagestaxen?
Tagestaxen der Tagespflegeeinrichtungen
Die Kosten der Tagespflegeeinrichtungen werden zwischen Ihnen, der Krankenkasse und dem Kanton Basel-Stadt aufgeteilt. Für Sie gilt ein festgelegter Betrag von 47 Franken pro Tag in allgemeinen beziehungsweise 60.50 Franken pro Tag in spezialisierten Einrichtungen. Die Tagestaxen sowie die Adressangaben der einzelnen Einrichtungen finden Sie im nachfolgenden Dokument:
Finanzierung eines Entlastungsaufenthalts
Für einen Entlastungsaufenthalt fallen Kosten für Hotellerie und Betreuung an. Zusätzlich werden Pflegekosten abhängig vom Pflegebedarf berechnet und ein Zuschlag von 30 Franken pro Tag erhoben. Wenn Sie Ergänzungsleistungen beziehen, wird die Tagesgebühr vollständig berücksichtigt.
Bitte beachten Sie die Vorgaben, damit Sie die Kosten mit den Ergänzungsleistungen abrechnen dürfen:
- Wenn Sie von zu Hause in eine Einrichtung eintreten, müssen Sie nachweisen, dass Sie Pflege benötigen. Dafür müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen. Alternativ sind Nachweise anhand fortlaufender Pflegeleistungen durch Angehörige oder der Bezug einer Hilflosenentschädigung zulässig. Zusätzlich belegen regelmässige Pflegeleistungen durch Spitex oder Besuche in Tagespflegeeinrichtungen den Pflegebedarf.
- Für einen Übertritt aus einem Spital ist vor Eintritt eine Pflegebedarfsabklärung durch die Abteilung Langzeitpflege notwendig.
Was kosten Betreuung und Pflege in einem Pflegeheim?
Steht ein Eintritt in ein Pflegeheim bevor, fragen Sie sich sicherlich, was dieser kostet und wer wie viel für Pflegeleistungen bezahlen muss. Oftmals machen sich Betroffene Gedanken, ob ihr Erspartes aufgebraucht wird oder ob Angehörige sie finanziell unterstützen müssen.
Die Kosten für einen Aufenthalt im Pflegeheim setzen sich aus zwei Teilen zusammen:
- den Kosten für Unterkunft und Betreuung
- und den Pflegekosten.
Die Kosten für Unterkunft und Betreuung bezahlen Sie mit Ihren Einkünften (Rente) oder mit Ersparnissen. Übersteigen diese Ausgaben Ihre finanziellen Möglichkeiten, können Sie Ergänzungsleistungen von der AHV/IV und kantonale Beihilfen beantragen.
Die Pflegekosten im Pflegeheim bezahlen Sie nach einem kantonal festgelegten Maximalbetrag pro Tag. Der übersteigende Betrag wird von den Krankenkassen und vom Kanton Basel-Stadt finanziert.
Spezielle Wohnformen sowie zusätzliche Dienstleistungen und Komfort werden separat berechnet.
Was kostet der Aufenthalt in einem Pflegeheim?
Die Kosten für Aufenthalt, Betreuung und Pflege sind im Kanton Basel-Stadt einheitlich geregelt. Ohne allfällige Zuschläge kostet ein Monat für Bewohnende ungefähr 6’700 Franken.
Die aktuellen Taxen sowie allfällige Zuschläge finden Sie hier:
Übersicht: Wer bezahlt was?
(Sie) Betagte Person
- Kosten für Unterkunft
- Kosten für Betreuung
- Spezielle Wohnformen
- Zuschläge für Service, Komfort
Krankenkasse
- Krankenkassenbeitrag je nach Pflegestufe 1-12
Kanton Basel-Stadt
- Restfinanzierung Pflegeleistungen gemäss KVG
- Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
- Hilflosenentschädigung zur AHV/IV
- Pflegebeiträge
Ergänzungsleistungen
Personen, welche aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse hohe Krankheits- und/oder Heimkosten nicht selber finanzieren können, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV sowie auf kantonale Beihilfen. Ergänzungsleistungen zur AHV und kantonale Beihilfen können beim Amt für Sozialbeiträge beantragt werden.
Hilflosenentschädigung
Die meisten Pflegebedürftigen haben Anspruch auf eine so genannte Hilflosenentschädigung. Als hilflos gilt, wer für die alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Körperpflege oder Essen auf die Hilfe Dritter angewiesen ist und wer dauernde Pflege oder persönliche Überwachung benötigt. Die Hilflosenentschädigung muss bei der IV-Stelle Basel beantragt werden.