Einreise zur Vorbereitung der Heirat
Sie möchten vom Ausland in den Kanton Basel-Stadt zu Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner einreisen, hier zusammenleben und innert Frist heiraten? Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie für eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat erfüllen müssen. Und wie es nach der Bewilligung des Gesuchs und nach der Einreise weitergeht.
Voraussetzungen zur Vorbereitung der Heirat
Folgendes sind die Voraussetzungen:
- Gesuchstellung: Die Person, die bereits im Kanton Basel-Stadt wohnt, ist Gesuchstellerin. Sie stellt das Gesuch formlos an das Migrationsamt Basel-Stadt.
- Einreisegesuch: Die Person, die sich noch im Ausland befindet und die für eine Wohnsitznahme in der Schweiz visumspflichtig ist, muss bei der Schweizer Vertretung im Ausland ein persönliches Einreisegesuch stellen. Davon ausgenommen sind unter anderem Bürger aus EU/EFTA-Staaten und Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel im EU/EFTA-Raum.
- Schriftliche Bestätigung des Zivilstandsamtes, dass das Ehevorbereitungsverfahren eingeleitet wurde.
- Finanzen: Die Person, die bereits im Kanton wohnt, muss über genügend finanzielle Mittel verfügen. Das bedeutet, sie muss genug Geld verdienen, darf keine Schulden haben und keine Sozialhilfe beziehen.
- Leumund: Die zuziehende Person darf nicht straffällig in Erscheinung getreten sein.
- Frist: Die Heirat soll ungefähr innerhalb der Frist von neun Monaten erfolgen können.
- Familiennachzug: Die Voraussetzungen, dass man nach der Heirat über den Familiennachzug einen definitiven Aufenthaltstitel bekommt, müssen bereits vorliegen.
Weiteres Vorgehen nach Gesuchsbewilligung
So geht es nach der Bewilligung des Gesuchs weiter:
- Sie erhalten eine Einreiseermächtigung, holen bei der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland Ihr Visum ab und reisen damit ein. Oder Sie sind nicht visumspflichtig und erhalten vom Migrationsamt Basel-Stadt eine Zusicherung und reisen damit ein.
- Anmeldung: Innert 14 Tagen, nachdem jemand zwecks Vorbereitung der Heirat in den Kanton eingereist ist, muss sich diese Person beim Einwohneramt Basel-Stadt anmelden.
- Arbeit: Mit der Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat ist es nicht zulässig, zu arbeiten.
- Dauer: Die Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat wird für maximal neun Monate erteilt.
- Verlängerung der Bewilligung: In begründeten Fällen kann die Bewilligung auf schriftliches Gesuch hin bis maximal 12 Monate verlängert werden. Ein allfälliges Verlängerungsgesuch richten Sie wiederum an das Migrationsamt Basel-Stadt.
- Heirat: Nach erfolgter Heirat wird Ihnen eine Aufenthaltsbewilligung B erteilt. Das Migrationsamt kann vorgängig ein Familiennachzugsgesuch mit allen nötigen Unterlagen von Ihnen verlangen.
Gesuchseinreichung
Schicken Sie uns die erforderlichen Unterlagen per Post:
Migrationsamt Basel-Stadt
Abteilung Einreisen
Spiegelgasse 12
4001 Basel
oder mittels E-Mail: einreisenwebanfragen@bs.ch
Weitere Informationen gewünscht?
Brauchen Sie weitere Informationen zum Gesuch um eine Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
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Tel.: +41 61 267 70 70 (Montag bis Freitag, 08.00 bis 12.00 Uhr)
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