Aufbewahrungspflicht
Die Aufbewahrungspflicht gilt nur für Personen, welche Armeeangehörige sind.
Die persönliche Ausrüstung wird erstmals in der Rekrutenschule (RS) abgegeben und nach dem Dienst nach Hause genommen. Die Verantwortung für eine sorgfältige Aufbewahrung liegt bei der/dem Armeeangehörigen. Die persönliche Ausrüstung ist Eigentum des Bundes und muss bei der Entlassung aus der Armee grösstenteils zurückgegeben werden.
Für Anpassungen, Ersatz und Austausch an der persönlichen Ausrüstung, welche die Armeeangehörigen während ihrer Dienstpflicht besitzen, ist die nächstgelegende Retablierungsstelle zuständig. Bitte unbedingt Dienstbüchlein mitnehmen.
Weitere Details erhalten Sie hier
https://www.vtg.admin.ch/de/gruppe-verteidigung/mittel/persoenliche-ausruestung.htmlZur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
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Zeughaus
Zeughausstrasse 24052 Basel