Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Die Meldepflicht umfasst

Namensänderung

Sie haben Ihren Namen geändert. Damit wir diese Änderung korrekt erfassen können, bitten wir Sie, uns das Formular "Namensänderung"vollständig ausgefüllt und unterzeichnet zurückzusenden. Ferner wollen Sie bitte, Ihr Dienstbüchlein sowie eine Kopie des Entscheides des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt betreffend der Namensänderung beilegen.

Adressänderung

Umzug innerhalb des Kanton Basel-Stadt

Sie sind innerhalb des Kantons Basel-Stadt umgezogen. Damit die Mutation durch uns verarbeitet werden kann bitten wir Sie, uns das ausgefüllte Adressänderungsformular zuzustellen. Wir werden die Adressänderung vornehmen, nachdem die zivile Adressänderung bei Bevölkerungsdienste und Migration Basel-Stadt erfolgt ist.

Wegzug aus dem Kanton Basel-Stadt

Sie ziehen aus dem Kanton Basel-Stadt weg. Damit die Mutation durch uns bearbeitet werden kann bitten wir Sie, uns das Formular "Adressänderung" ausgefüllt zuzustellen. Wir werden die Adressänderung vornehmen, sobald die zivile Abmeldung bei Bevölkerungsdienste und Migration Basel-Stadt erfolgt ist.

Zuzug in den Kanton Basel-Stadt

Sie haben sich bei Bevölkerungsdienste und Migration Basel-Stadt zivil angemeldet. Damit wir Sie militärisch anmelden können bitten wir Sie, uns das Formular "Adressänderung"ausgefüllte zuzustellen.

Grenzgänger

Wenn Sie im Kanton Basel-Stadt arbeiten oder studieren und im benachbarten Ausland (Frankreich oder Deutschland) Wohnsitz haben, sind Sie Grenzgänger und entsprechend meldepflichtig. Bei der Anmeldung ist das Dienstbüchlein oder das Wehrpflichtblatt einzureichen. Das Dienstbüchlein bleibt, solange der Grenzgängerstatuts besteht, beim Kreiskommando Basel-Stadt deponiert. Jede Änderung oder die Aufgabe der Wohnadresse und/oder der Arbeitgeberadresse müssen Sie uns mittels dem Formular "Grenzgänger" melden. Falls der Arbeits- oder Studienort auch ins Ausland verlegt wird, ist vorher beim Kreiskommando Basel-Stadt ein Gesuch um Erteilung von Auslandurlaub einzureichen.

Auslandaufenthalte unter 12 Monate oder zivile Anmeldung

In diesem Falle müssen Sie uns eine Verbindungsadresse in der Schweiz bekannt geben. Ihre militärischen Pflichten bleiben bestehen. Für die Bekanntgabe der Verbindungsadresse und die Gesuche für allfällige Dispensationen (wie Schiesspflicht oder Militärdienstleistungen) können Sie mit dem ausgefüllten Formular "Auslandaufenthalt unter 12 Monate" per Post einreichen.

Gesuch für Auslandaufenthalt unter 12 Monate

Auslandaufenthalt unter 12 Monate.pdf (Startet einen Download)

Auslandaufenthalt über 12 Monate

Wir erteilen Ihnen den militärischen Auslandurlaub, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind

  • Das Gesuch ist vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an uns eingereicht worden
  • Die zivile Abmeldung im Kanton Basel-Stadt ist erfolgt
  • Die militärische Ausrüstung wurde im Zeughaus Basel abgegeben, sofern Sie damit ausgerüstet sind
  • Ersatzpflichtige die Wehrpflichtersatzabgaben geregelt haben
  • AdA, die zu einem Dienst persönlich aufgeboten sind, den Dienst geleistet haben

In begründeten Ausnahmefällen kann das Kreiskommando eine Bewilligung zur Lagerung der Ausrüstung bei Drittpersonen erteilen. Das hierzu erforderliche Formular "Gesuch um Lagerung der Ausrüstung bei Drittpersonen" muss eingereicht werden.

Für dieses Thema zuständig

Inhalt aktualisiert

Nicht was Sie suchen?