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Wenn Sie vor Ihrem 17. Altersjahr

eingebürgert worden sind, haben Sie die gleichen Möglichkeiten, wie wenn Sie seit der Geburt Schweizer sind. Sie werden im 18. Altersjahr zu einem Orientierungstag aufgeboten. Alles Weitere wird Ihnen an dieser Veranstaltung erklärt resp. Sie erhalten die entsprechen Informationen. 

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