Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Wenn Sie zwischen dem 31. und 37. Altersjahr

eingebürgert worden sind, haben Sie normalerweise keine Möglichkeit mehr Ihre Wehrpflicht gegenüber der Schweiz zu erfüllen und werden deshalb ersatzpflichtig und leisten eine Abgabe in Geld. 

Wertschriftersatzverwaltung Basel-Stadt

Inhalt aktualisiert