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Befreiung durch Schädigung im Dienst

Haben Sie während Ihrem Militär- oder Zivildienst eine gesundheitliche Schädigung erlitten? Für die Einsicht in Ihre medizinischen Akten bei der Logistikbasis der Armee (Militärärztlicher Dienst) bzw. der SUVA (Militärversicherung) benötigen wir Ihre Vollmacht.
Anmerkung:
Dies ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts der Fall, wenn das Dispensations- oder Ausmusterungsleiden durch den Militär- oder Zivildienst verursacht oder dauernd und wesentlich verschlimmert worden ist. Bei einer vorübergehenden Verschlimmerung eines vorbestandenen oder anlagebedingten Leidens kann die Ersatzbefreiung nur für die Dauer der Verschlimmerung gewährt werden.

Wehrpflichtersatzverwaltung Basel-Stadt

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