Schiesspflicht
Die Schiesspflicht gilt für Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind und beginnt im Folgejahr in welchem die Rekrutenschule absolviert wurde. Sie dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längstens jedoch bis zum Ende des Jahre, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.
Verfügbare Schiessdaten erhalten Sie hier
Bitte filtern Sie nach den Kantonen BL und BS
Zeughaus
Zeughausstrasse 24052 Basel