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Bauabfälle recyceln und entsorgen

Zu den Bauabfällen gehören sämtliche bei Bau- oder Abbrucharbeiten anfallenden Abfälle.

Grundsätze

Bauabfälle müssen Sie gemäss der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) nach folgenden Kategorien getrennt erfassen:

  • Unverschmutztes Aushub- und Abraummaterial
  • Verschmutztes Aushub- und Abraummaterial, das Anh. 3 Ziff. 2 VVEA erfüllt
  • Übriges verschmutztes Aushub- und Abraummaterial
  • Mineralische Bauabfälle, jeweils sortenrein
  • Brennbare Abfälle, nicht stofflich verwertbar
  • Verwertbare Materialien (Metalle, Kabel, Kunststoffe, Holz etc.)

Die Sortierung kann entweder auf der Baustelle (Mehrmuldensystem) oder in einer Sortieranlage erfolgen.

Allgemeine Verwertungspflicht

Art. 12 der VVEA verlangt, dass Abfälle (also auch Bauabfälle) stofflich oder energetisch zu verwerten sind, wenn eine Verwertung die Umwelt weniger belastet als eine andere Entsorgung und die Herstellung neuer Produkte oder die Beschaffung anderer Brennstoffe. Die Verwertung muss dabei nach dem Stand der Technik erfolgen.

Die bikantonale Taskforce Baustoffkreislauf Regio Basel verfolgt das Ziel, die Verwertung von Bauabfällen zu steigern. Dadurch werden natürliche Ressourcen sowie kostbarer Deponieraum geschont und regionale Wertschöpfung generiert. Die Taskforce bietet eine Webseite mit umfangreichen Informationen zum Thema Kreislaufwirtschaft im Baubereich an.

Aushub

Aushub ist Material, welches bei Bautätigkeiten wie Hoch-, Tief-, Tunnel-, Kavernen- und Stollenbauten anfällt.

Je nach Grad der Verunreinigung des Aushubs werden folgende Kategorien unterschieden:

  • Unverschmutzter (sauberer) Aushub
  • Schwach verschmutztes Aushubmaterial
  • Wenig verschmutztes Aushubmaterial (Deponie Typ B)
  • Stark verschmutztes Aushubmaterial (Deponie Typ E)

Die Qualitätsanforderungen und das Vorgehen sowie die Entsorgungswege für die genannten Aushubarten können Sie in der Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) abrufen. Welche Möglichkeiten Sie zur Verwertung von Aushubmaterialien haben und welche Vorgaben Sie dabei einhalten müssen, können Sie dem neuen Modulteil «Verwertung von Aushub- und Ausbruchmaterial» zur VVEA-Vollzugshilfe Bauabfälle entnehmen.

Bauschutt

Unter Bauschutt versteht man Bauabfälle, die zu mindestens 90 Prozent aus Steinen oder gesteinsähnlichen Bestandteilen wie Beton, Ziegel, Mauerabbruch, Strassenaufbruch bestehen und keine Sonderabfälle enthalten.

Für die Verwertung wird Bauschutt aufgeteilt in Ausbauasphalt, Strassenaufbruch, Betonabbruch und Mischabbruch.

Bauschutt ist in erster Linie der Verwertung zuzuführen. Besteht keine Möglichkeit zur Wiederverwertung, wird Bauschutt auf einer Deponie Typ B abgelagert. Hierfür ist eine Entsorgungsgenehmigung erforderlich. Die in der Region zur Verfügung stehenden Deponiekapazitäten sind jedoch begrenzt und teilweise ausgeschöpft.

Bausperrgut

Bausperrgut sind Bauabfälle, die in keine der übrigen Gruppen fallen. Insbesondere gehören hierzu brennbare Abfälle wie Holz, Kunststoffe oder Kabel, aber auch Altmetalle wie Armierungen oder Stahlträger. Hier ist eine Trennung in verwertbare und nicht verwertbare Abfälle nötig.

Problematische Bauabfälle oder Sonderabfälle

Dazu gehören Bauabfälle, die wegen Verunreinigungen oder ihrer Zusammensetzung die Umwelt oder involvierte Personen schädigen können wie ölverunreinigte Holz- oder Betonböden, Wände mit PCB-haltigen Anstrichen, Asbest, PCB- oder chlorparaffinhaltige Fugendichtungsmassen.

Besteht der Verdacht auf problematische Bauabfälle zum Beispiel bei einem alten Gebäude oder der bisherigen Nutzungen, müssen Sie vor dem beabsichtigten Umbau oder Abbruch des Gebäudes eine Schadstofferkundung durchführen. Die Ergebnisse dieser Prüfung müssen Sie dem Amt für Umwelt und Energie mit den Unterlagen zum Baubegehren einreichen. Bei einem Umbau ist nur für die Gebäudeteile, die vom Umbau betroffen sind, eine Schadstofferkundung notwendig.

Problematische Bauabfälle, die oft auch Sonderabfälle sind, müssen Sie separat erfassen und gemäss ihrem Schadstoffgehalt entsorgen. Dafür ist anhand der Schadstoffuntersuchung ein Entsorgungskonzept zu erarbeiten. Wie Sie dabei vorgehen müssen, zeigt Ihnen das Modul Bauabfälle der Vollzugshilfe des Bundesamtes für Umwelt.

Entsorgungskonzepte

Bei Abbruch- oder Umbauarbeiten an Gebäuden muss dem Amt für Umwelt und Energie vor Abbruch- respektive Baubeginn ein Entsorgungskonzept zugestellt werden.

Geltungsbereich

In der Stadt Basel muss ab 100 m3 Bauabfälle ein Entsorgungskonzept eingereicht werden. In Riehen und Bettingen gilt dies erst ab 200 m3 Bauabfälle.

Bei Abbruch- oder Umbauarbeiten an Gebäuden, welche vor 1990 gebaut wurden, ist unabhängig von der Menge an Bauabfällen ein Entsorgungskonzept für die schadstoffhaltigen Abfälle zu erstellen. 

Inhalte des Entsorgungskonzepts

Das Entsorgungskonzept enthält Angaben zu Art, Qualität und Menge der anfallenden Abfälle sowie Angaben zur vorgesehenen Entsorgung. Bei Material, welches nicht verwertet werden kann, ist dies zu begründen. 

Erledigtliste

Nach Vollendung der Schadstoffsanierung wird mittels der Erledigtliste angegeben, welche Schadstoffvorkommen entfernt wurden und welche noch im Gebäude vorhanden sind. Dies wird anhand der im Schadstoffgutachten eingefügten Entsorgungs-Zusammenfassung angegeben. Dabei wird aufgeführt, was entfernt wurde und wo dies entsorgt wurde. Als Vorlage dient das untenstehende Beispiel. 

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