Grundbuchgeschäft anmelden
Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Unterlagen zur Durchführung einer Eintragung ins Grundbuch Basel-Stadt.
Zweck einer Grundbuchanmeldung
Das Grundbuch ist ein Register, das Auskunft gibt über die Rechte an Grundstücken im Kanton Basel-Stadt.
Damit sich Rechtsverhältnisse an Grundstücken ändern, müssen sie im Grundbuch eingetragen werden. Beispiele sind der Wechsel der Eigentümerschaft oder die Errichtung von Grundpfandrechten (Hypotheken).
Grundbuchgeschäft anmelden
Zahlreiche Änderungen setzen eine öffentliche Urkunde und damit die Mitwirkung einer Notarin oder eines Notars voraus.
Einige Geschäfte können eigenhändig verfasst und unterzeichnet per Post beim Grundbuch eingereicht werden, um die gewünschte Eintragung zu veranlassen.
Einreichung per Post
Die folgenden Merkblätter dienen als Hilfestellung für einige Arten von Grundbuchgeschäften, die ohne öffentliche Urkunde angemeldet werden können.
In den Merkblättern finden Sie beispielsweise Informationen darüber, wer zur Anmeldung berechtigt ist und welche Unterlagen eingereicht werden müssen.
Hilfestellung für Grundbuchanmeldungen
Erbgang (Startet einen Download) Erbteilung (Startet einen Download) Löschung Anmerkung BVG (Startet einen Download) Scheidung (Startet einen Download) Vormerkung Miete (Startet einen Download) Löschung Wohnrecht Nutzniessung (Startet einen Download) Grundbuchgebühren (Startet einen Download)Dieses Merkblatt bietet eine Zusammenstellung der Gebühren von Grundbuchdienstleistungen.
Terminvereinbarung
Haben Sie Fragen zu einer Grundbuchanmeldung, können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.
Häufig gestellte Fragen bei Grundbuchanmeldungen
Wie lange dauert es, bis mein Geschäft eingetragen ist?
Die Bearbeitung dauert im Normalfall ca. 4-8 Wochen.
Was wird bei einer Grundbuchanmeldung überprüft?
Es wird überprüft, ob die rechtsrelevanten Informationen vollständig und korrekt sind und die gewünschte Eintragung vorgenommen werden kann. Ist dies nicht der Fall, wird die Anmeldung zurückgestellt mit der Möglichkeit zur Überarbeitung der eingereichten Unterlagen. Sind die Mängel gravierend, muss die Anmeldung zurückgewiesen werden.
Welches Datum ist ausschlaggebend für die Registrierung einer Anmeldung?
Für die Eintragung im Grundbuch sind der Tag und die Uhrzeit ausschlaggebend, an dem das Geschäft dem Grundbuch übergeben wird.