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Hund ab- oder ummelden

Sie ziehen um und melden deshalb Ihren Hund im Kanton Basel-Stadt ab? Sie möchten einen Halterwechsel melden? Oder Ihr Hund ist verstorben? Hier erfahren Sie, was Sie tun müssen.

Wenn Sie in einen anderen Kanton ziehen, Ihr Hund verstorben ist oder Ihr Tier von jemandem anderen gehalten wird, müssen Sie dies dem Veterinäramt Basel-Stadt schriftlich melden. Telefonisches Abmelden wird nicht akzeptiert.

Bitte denken Sie daran: Zusätzlich zur Meldung an das Kantonale Veterinäramt müssen Hunde auch bei der zentralen Chipdatenbank Amicus innert 10 Tagen ab- oder umgemeldet werden. 

Falls es sich um einen Wegzug mit dem Hund zusammen handelt, wird Ihre Adresse automatisch via Einwohnerkontrolle dem Kantonalen Veterinäramt gemeldet und in Amicus übertragen. Sie selber können bei Amicus keinen Adresswechsel vornehmen.

Ein Halterwechsel besteht bei Amicus immer aus 2 Meldungen: aus einer «Weitergabe» durch die bisherige und einer «Übernahme» durch die neue hundehaltende Person. Beide Parteien müssen den Wechsel aktiv in ihrem Benutzerkonto bestätigen. Dazu benötigt der abgebende Besitzende zwingend die Amicus Personen-ID der neuen hundehaltenden Person. Diese wird normalerweise durch die Wohngemeinde vergeben. 

Falls es Schwierigkeiten bei der Meldung bei Amicus gibt, helfen wir Ihnen gerne. 

Auf schriftlichen Antrag erhalten Sie bei fristgerechtem Abmelden eines Hundes beim Kantonalen Veterinäramt und bei der Registrierungsstelle Amicus eine anteilsmässige Rückerstattung der Hundesteuer (abzüglich einer Rückerstattungsgebühr von 15 Franken).

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