Hund anmelden und Hundesteuer bezahlen
Sie haben einen neuen Hund? Oder es ist Ihr erster Hund? Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zum Anmelden Ihres Hundes und zur Höhe der Hundesteuer.
Anmeldung von Hunden
Nach der Übernahme müssen Sie Ihren Hund innert zehn Tagen beim Kantonalen Veterinäramt Basel-Stadt zur Hundesteuer anmelden. Die Anmeldung erfolgt via Online-Formular oder am Schalter an der Schlachthofstrasse 55 in Basel.
Für jeden Hund braucht es ein Formular. Ein Hund darf nur auf den Namen einer einzigen Person registriert sein. Das liegt daran, dass die Informationen mit denen von der Einwohnermeldestelle in Basel-Stadt und der Hundedatenbank Amicus zusammenhängen.
Das Bearbeiten Ihrer Anmeldung dauert in der Regel 3 Arbeitstage. Sie erhalten eine E-Mail mit Informationen zu den weiteren Schritten, zur Höhe der Hundesteuer und mit Angaben zu Ihrer Amicus Personen-ID.
Die Rechnung für die Hundesteuer erhalten Sie per Post, zusammen mit der Registrierungsmarke für Ihren Hund. Diese Marke ist nicht übertragbar und gilt ausschliesslich für den angemeldeten Hund.
Amicus-ID
Ihr Schweizer Züchter beziehungsweise Ihre Schweizer Züchterin möchte von Ihnen die Amicus-ID, bevor der Chip implantiert wird? Melden Sie Ihren Hund mittels Online-Formular zur Hundesteuer an. Füllen Sie bei der Chipnummer 15x die Zahl 0 ein, wenn Ihr Hund in der Schweiz geboren wurde. Bei importierten Hunden müssen Sie zwingend eine Chipnummer im Anmeldeformular eintragen.
Nationale Hundedatenbank Amicus
Die Registrierung des Chips bei der nationalen Datenbank Amicus ist für alle Hunde obligatorisch, auch für importierte Tiere.
Hunde können nur durch die Mitarbeitenden einer Tierarztpraxis registriert werden. Bei in der Schweiz geborenen Hunden beginnt die Chipnummer mit 756. Der Eintrag muss vor Weitergabe des Welpen erfolgen.
Wer einen Hund in die Schweiz einführt, muss den Chip innerhalb von 10 Tagen nach dem Import und dem Erhalt der Amicus-ID eintragen.
Amicus garantiert das lückenlose Rückverfolgen der registrierten Hunde und verhindert illegale Importe von zu jungen oder kranken Hunden. Die Datenbank hilft, Besitzerinnen und Besitzer von weggelaufenen oder ausgesetzten Hunden zu finden. Darüber hinaus macht sie es einfacher, mit Hunden zu reisen.
Falls Sie Fragen zu Amicus haben, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen weiter.
Hundekontrolle
Amicus
Amicus ist die nationale Datenbank zur Registrierung von Hunden in der Schweiz.
Hundesteuer
Die jährliche Steuer für einen Hund beträgt
- 160 Franken in der Stadt Basel
- 150 Franken in Riehen
- 120 Franken in Bettingen
Das Steuerjahr beginnt am 1. April und dauert bis zum 31. März des nächsten Jahres.
Reduktionen
Wer Ergänzungs- oder Fürsorgeleistungen bezieht, erhält eine Reduktion von 70 Prozent auf die Hundesteuer. Vergünstigungen werden nur auf den 1. Hund pro Haushalt gewährt.
AHV- oder IV-Renten berechtigen nicht zu einer Steuerreduktion.
Mahngebühr
Die Gebühr ab der zweiten Mahnung beträgt 40 Franken pro Mahnung.
Mehrere Hunde halten
Sie haben mehr als einen Hund? Für jeden weiteren Hund im selben Haushalt bezahlen Sie zusätzlich die doppelte Steuer. Dies gilt auch, wenn das Tier von einer anderen Person im selben Haushalt gehalten wird.
Für Haltende von mehreren Hunden in der Stadt Basel bedeutet dies konkret: Für den ersten Hund bezahlen Sie 160 Franken, für jeden weiteren Hund 320 Franken.
Wenn Sie mehr als 2 Hunde halten wollen, benötigen Sie eine jährliche, kostenpflichtige Bewilligung des Kantonalen Veterinäramtes.