Hundeimport
Der Import eines Hundes ist mehr als nur das Überführen von einem Vierbeiner aus einem Land in die Schweiz. Es ist ein Prozess, der sicher, legal und im besten Interesse des Tieres gestaltet ist. Die Verantwortung für einen korrekten Import liegt bei der Tierhalterin oder dem Tierhalter.
Wer einen Hund aus dem Ausland in die Schweiz einführt, muss sich vorher über die gesetzlichen Vorgaben informieren. Nichtwissen schützt nicht vor Strafe und kann teuer werden.
Werden Hunde zum Zweck der Weitergabe in die Schweiz importiert – zum Beispiel als Geschenk – gilt das als gewerblicher Handel. Dieser unterliegt speziellen Bewilligungen und erfordert Zeugnisse.
Bei Unklarheiten kontaktieren Sie uns bitte vor dem Import.
Was müssen Sie beachten?
Das Eigentum am Hund geht nach Schweizer Gesetz erst bei Übergabe eines Hundes auf den neuen Besitzer über, nicht bei eventuell vorheriger Zahlung.
Obligatorisch bei einem privaten Import eines Hundes sind:
- Microchip
- blauer Heimtierausweis (aus EU-Ländern): Das Gesundheitszeugnis muss von einer EU-Aussengrenze abgestempelt sein, wenn ein Tier aus Nicht-EU-Ländern kommt, die nicht als Tollwut-Risikoland gelistet sind.
- je nach Alter des Tieres: Tollwut-Impfung beziehungsweise EU-Formular, falls Ausnahme
Hunde müssen zwingend beim Erstimport in die Schweiz an einem besetzten Zoll-Dienststelle während der Öffnungszeiten vorgeführt werden. Das gilt auch, wenn der Wert unter der Zollwertgrenze von 300 Franken liegt. Die Grenzübergänge Basel/Weil am Rhein-Autobahn, Kreuzlingen-Autobahn und Brogeda Autostrada (Chiasso) sind 24 Stunden offen.
Informieren Sie sich, ob der Hund unter die bewilligungspflichtigen Hunde fällt. Sie dürfen diese erst halten, nachdem sie bewilligt wurden.
Import von Welpen
Der Import von jungen Haushunden aus Tollwut-Risikoländern (Türkei, Serbien, Kosovo, Maghreb-Staaten und weitere) ist nicht erlaubt.
Bitte beachten Sie: Hunde, die aus tollwutfreien Ländern wie beispielsweise Deutschland stammen, können ursprünglich aus einem Land mit Tollwut stammen. Importe aus Nicht-EU-Ländern unterliegen einer spezieller Zeugnispflicht.
Weitere Informationen
Reise CheckInformationen des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV betreffend Import und Reisen mit Hunden und Katzen
EU-Welpen-Erklärung (Startet einen Download)Obligatorisches Formular für Welpen ohne Tollwutimpfung oder ohne genügende Wartefrist (bis 16 Wochen); Die importierende Person, nicht der Züchter oder der Tierarzt, muss das Formular ausfüllen.
Liste der Länder mit ihrem Status bezüglich Tollwut (Startet einen Download)Die Länderliste gilt unter Vorbehalt der jeweils gültigen seuchenpolizeilichen Einfuhrverbote.
Fragen und Antworten zu coupierten Hunden (Startet einen Download)Das Verkürzen/Schneiden der Rute und das Zuschneiden der Ohrform sind verboten. Ebenso die Einfuhr von coupierten Hunden. Lesen Sie dazu die Information des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV.