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Schmuckschildkröte

Die Rotwangen-Schmuckschildkröte stammt ursprünglich aus den Sümpfen und Gewässern Nordamerikas. Sie ist aufgrund ihrer Farben als Reptil für Terrarien beliebt. Tausende Tiere gelangten als Import für Private in die Schweiz. Die aufwändige Haltung führte dazu, dass Tiere in die Natur ausgesetzt wurden, wo sie der einheimischen Fauna Schaden zufügen. Ihre Haltung wurde daher 2008 verboten.

Schildkröte sonnt sich auf Pflanzen am Gewässer.
Rotwangen-Schmuckschildkröte
© Kantonales Laboratorium

Nordamerikanische Schmuckschildkröten wurden in der Vergangenheit aufgrund ihres ansprechenden Aussehens für die Haltung in Terrarien importiert. Vor allem junge Rotwangen-Schmuckschildkröte (Trachemys scripta elegans) wurden zu Tausenden für die Privathaltung eingeführt. Die Jungtiere sind etwa so groß wie ein Fünffrankenstück. Sie wachsen schnell heran und erreichen eine Größe von bis zu 30 cm. Das tierschutzgerechte Halten dieser Art ist anspruchsvoll. Dazu kommt, dass diese Art sehr langlebig ist und weit über 40 Jahre alt werden kann. Das führte in der Vergangenheit dazu, dass überforderte Halterinnen und Halter einzelne Tiere in die Natur aussetzten.

Rotwangen-Schmuckschildkröten leben räuberisch und können die Amphibien-Population in einem Weiher stark dezimieren. Darüber hinaus sind sie Konkurrenten für heimische Sumpfschildkröten.
Aus diesem Grund ist gemäß Anhang 2 der Freisetzungsverordnung (Art. 15, Abs. 2) der Umgang mit Rotwangen-Schmuckschildkröten seit 2008 verboten. Das kommt einem Verkaufsverbot gleich.

Die Haltung von Rotwangen-Schmuckschildkröten benötigt eine Ausnahmehaltebewilligung. Diese erteilt das Bundesamt für Umwelt (BAFU). Im Kanton Basel-Stadt gibt es drei bewilligte Haltungen von Rotwangen-Schmuckschildkröten.
Privaten Halterinnen und Haltern erteilt das BAFU keine Ausnahmebewilligung. Wer eine Schmuckschildkröte hält, kann diese behalten, indem sie vertraglich an eine bewilligte Haltung übertragen wird. Formell ist die bewilligte Haltung nun Eigentümerin. Mit einem Leihvertrag kann das betreffende Tier bei der Halteperson bleiben.

Sichtung melden

Wenn Sie in der Natur eine Rotwangen-Schmuckschildkröte beobachtet haben können Sie diese mit Foto und Standort unter Neobiota@bs.ch melden.

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