Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Tierhaltung und Tierschutzmeldung

Das Halten von Tieren unterliegt den Bestimmungen der Tierschutzgesetzgebung. Informieren Sie sich über die artgerechten Vorgaben, bevor Sie sich ein Tier anschaffen. Vermuten Sie, dass jemand Tiere schlecht hält oder misshandelt? Teilen Sie Ihren Verdacht dem Veterinäramt Basel-Stadt mit.

Verantwortung als Tierhaltende

Wer ein Haustier hält, trägt die Verantwortung dafür, dass es artgerecht versorgt und gepflegt wird. Die Tierschutzgesetzgebung dient dem Schutz der Tiere. Sie setzt Regeln für die Haltung, den Umgang und den Schutz der Tiere fest. Im Gesetz sind auch verbotene Handlungen an Tieren festgehalten.

Vor der Anschaffung eines Haustiers ist es wichtig, sich gründlich zu informieren – nicht nur über die rechtlichen Anforderungen, sondern auch über die Bedürfnisse und Pflegeanforderungen der jeweiligen Tierart. Damit stellt man sicher, dass man der Verantwortung als Tierhalter gerecht wird. Das Wohl des Tieres steht im Vordergrund.

Tierschutzmeldung

Tierquälerei und Vernachlässigung können schwerwiegende Folgen für ein Tier haben. Die Folge können vielfältige Gesundheitsprobleme sein. Es braucht einen verantwortungsbewussten Umgang mit Tieren. Ihre Bedürfnisse nach Futter, Pflege, medizinischer Versorgung und Zuwendung müssen Tierhaltende erfüllen.

Melden Sie Ihren Verdacht!

Wenn Sie den Verdacht haben, dass jemand Tiere schlecht hält oder misshandelt, müssen Sie handeln. 

Um sicherzustellen, dass der Fall schnell behandelt werden kann, gehen Sie bitte folgendermassen vor:

Schritt 1

Informieren Sie sich über die Mindestanforderungen für die betreffende Tierhaltung auf der Webseite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.

Schritt 2

Ihre Vermutung bestätigt sich: Melden Sie Ihren Verdacht per Online-Formular. 

Sie können Ihre Meldung auch als direkte E-Mail verfassen, mittels Kontakt-Formular senden oder das Formular ausdrucken und dem Veterinäramt per Post schicken.

  • E-Mail: tierschutz@bs.ch
  • Brief: Veterinäramt Basel-Stadt, Schlachthofstr. 55, 4056 Basel

Rufen Sie uns bei dringenden Fällen während der Bürozeiten an unter +41 61 267 58 58. Bei Fällen von Misshandlungen und Notfällen ausserhalb der Bürozeiten kontaktieren Sie bitte die Polizei unter der Rufnummer 117.

Keine anonyme Meldung möglich

Bitte beachten Sie, dass wir keine anonymen Meldungen bearbeiten können. Ihr Name wird vertraulich behandelt.

Schritt 3

Das Veterinäramt oder die Polizei bearbeitet Ihre Meldung und leitet – wenn nötig – die erforderlichen Schritte ein. Aus Gründen des Datenschutzes dürfen wir Ihnen keine Auskünfte über das weitere Vorgehen erteilen.

Für dieses Thema zuständig

Inhalt aktualisiert