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Nutzungsbedingungen PV

Nutzungsbedingungen für das online Einreichen von Anträgen für Prämienverbilligung.

Verfahren

Die Dateneinlieferung erfolgt ausschliesslich digital. Durch die Nutzung bestätigen Sie, das Antragsformular wahrheitsgetreu ausgefüllt zu haben. Bitte reichen Sie gleichzeitig auch die benötigten Unterlagen und Belege ein.

Sobald das Online-Formular vollständig ausgefüllt ist und eingereicht wurde, erhalten Sie die Möglichkeit ein Unterschriftenblatt als PDF herunterzuladen und auszudrucken. Wenn Sie das Unterschriftenblatt unterschreiben und einsenden, erhalten Sie eine automatische E-Mailnachricht als Empfangsbestätigung der erfolgreichen Dateneinlieferung. Ihre Unterlagen werden aufbereitet und Ihrem Dossier zugeordnet.

Bei offensichtlichen Falschangaben in den Formulardaten kann Ihre Dateneinlieferung nicht zu Ihrem Dossier zugeordnet werden. In diesem Fall wird Ihre Dateneinlieferung ohne weitere Rückmeldung vom Amt für Sozialbeiträge als gegenstandslos betrachtet, nicht weiterbearbeitet und automatisch gelöscht Die automatische Löschung erfolgt auch, wenn Sie das Unterschriftenblatt nicht innerhalb von vier Wochen nach der PDF-Erstellung einsenden.

Haftungsausschluss

Das Amt für Sozialbeiträge haftet nicht für Schäden, die durch Übermittlungsfehler, technische Mängel und Störungen, Betriebsausfälle, rechtswidrige Eingriffe in ICT-Systeme von Ihnen oder von Drittpersonen entstanden sind. Ebenfalls keine Haftung wird für Schäden oder Nichterfüllung des Auftrages übernommen, die durch jedermann zugängliche Systeme und Übermittlungsnetze verursacht werden, und für Schäden, die infolge Störungen, Unterbrüche (inkl. systembedingte Wartungsarbeiten) oder Überlastungen der ICT-Systeme entstehen.

Datenbearbeitung und Datensicherheit

Das Amt für Sozialbeiträge hält bei der Bearbeitung von Informationen die geltenden Bestimmungen des kantonalen Gesetzes über die Information und den Datenschutz vom 9. Juni 2010 (Informations- und Datenschutzgesetz, IDG, SG 153.260) sowie der dazugehörigen Erlasse ein. Personendaten werden im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben gemäss dem kantonalen Gesetz über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (GKV; SG 834.400) und dem Gesetz über die Harmonisierung und Koordination von bedarfsabhängigen Sozialleistungen vom 25. Juni 2008 (SoHaG; SG 890.700) sowie dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) bearbeitet.

. Wenn Sie das Online-Formular ausfüllen, werden Ihre Angaben und Dateien über einen gesicherten Übertragungskanal an das Amt für Sozialbeiträge, Abteilung Prämienverbilligung. Eine Weitergabe Ihrer Personendaten ist ausgeschlossen.

Das Amt für Sozialbeiträge, Abteilung Prämienverbilligung, trifft Massnahmen zum Schutz des ordnungsgemässen Betriebs ihrer technischen Infrastruktur gegen negative Ausseneinflüsse (Viren sowie andere schädliche Programme und Dateien, unautorisierte Zugriffe auf Systeme und Daten etc.) sowie zum Schutz gegen Verlust oder Verfälschung von Daten durch technische Fehler. Mit den ergriffenen organisatorischen und technischen Massnahmen wird ein mögliches Risiko auf ein vertretbares Mass reduziert, wobei es nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

Einwilligungserklärung

Die Nutzung erfolgt freiwillig. Mit dem Absenden des Antragsformulars bestätigen Sie die Kenntnisnahme dieser Nutzungsbestimmungen und erklären sich mit diesen einverstanden.

Abteilung Leistungen Prämienverbilligung & Familienmietzinsbeiträge

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