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Mehrweggeschirrpflicht

In Basel gilt für Verkaufsstände und Veranstaltungen im öffentlichen Raum eine Mehrweggeschirrpflicht. So können unnötige Abfälle vermieden und Ressourcen geschont werden.

Vorgaben für Verkaufsstände und Veranstaltungen

Wenn Sie im öffentlichen Raum in der Stadt Basel Getränke und Esswaren zum unmittelbaren Verzehr verkaufen, müssen Sie Mehrweggeschirr verwenden (Umweltschutzgesetz Basel-Stadt, §20a). Von dieser Regelung betroffen sind auch öffentliche Veranstaltungen auf privatem Grund mit mehr als 500 Personen (über die gesamte Veranstaltungsdauer betrachtet).

Sämtliche Vorgaben und weitere Informationen finden Sie im Merkblatt «Mehrweggeschirrpflicht im öffentlichen Raum».

Abfallkonzept für PET, Alu und Glas

PET- und Glasflaschen sowie Aludosen gelten nicht als Mehrweggeschirr. Die Abgabe dieser sogenannten rezyklierbaren Einweggebinde ist nur dann möglich, wenn Sie die Sammlung und das Recycling dieser Wertstoffe sicherstellen.

Hierfür steht Ihnen ein Pfand- oder Sammelsystem zur Auswahl. Beim Pfand verlagern Sie die Sammlung der Einweggebinde hinter den Verkaufsstand, beim Sammelsystem sorgen Sie dafür, dass genügend Sammelbehälter im Gästebereich zur Verfügung stehen.

Diese und weitere Angaben zur Verwertung und Entsorgung Ihrer Abfälle halten Sie bitte im Formular «Abfallkonzept» fest. 

Reichen Sie das Formular «Abfallkonzept» zusammen mit dem Gesuch für die Nutzung des öffentlichen Raums oder bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung dem Amt für Umwelt und Energie zur Genehmigung ein. Dies gilt auch für Verkaufsstände im öffentlichen Raum.

Mehrweggeschirrpflicht in der kantonalen Verwaltung

Der Kanton Basel-Stadt hat im Bereich der Abfallvermeidung eine Vorbildfunktion wahrzunehmen. Für die Abgabe von Getränken und Esswaren zum unmittelbaren Verzehr in Schulen, Ämter, Museen, Schwimmbäder und Sportanlagen etc. muss Mehrweggeschirr verwendet werden.

Die Mehrweggeschirrpflicht gilt auch für Veranstaltungen, die vom Kanton organisiert werden wie Anlässe für die Öffentlichkeit (Tag der offenen Tür) und für die Mitarbeitenden (Geschäftsausflug, Apéro).

Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die im Zusammenhang mit der Mehrweggeschirrpflicht oft gestellt werden.

Beispiele Mehrweggeschirr

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