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Grossverbrauchermodell

Energie-Grossverbraucher sind Unternehmen mit einem jährlichen Wärmeverbrauch von mehr als 5 GWh oder einem jährlichen Elektrizitätsverbrauch von mehr als 0.5 GWh. Diese Unternehmen sind verpflichtet, zumutbare Massnahmen zur Verbrauchsreduktion zu realisieren.

Ziel des Grossverbrauchermodells

Der Kanton Basel-Stadt nimmt die Energie-Grossverbraucher in die Pflicht, ihren Energieverbrauch zu analysieren und in einem kontinuierlichen Prozess zu optimieren, um so einen Beitrag an die Energiesparziele von Bund und Kantonen beizutragen.

Die Rahmenbedingungen für das Grossverbrauchermodell sind in der Verordnung zum nationalen Energiegesetz definiert (§5 EnV des Bundes). Der Bund delegiert an die Kantone, Vorschriften über Zielvereinbarungen mit Grossverbrauchern zu erlassen (§17 EnG BS).

Im Folgenden finden Sie einen Informationsflyer zum Grossverbrauchermodell:

Geltungsbereich Grossverbrauchermodell

Als Grossverbraucher gelten Unternehmen mit einem jährlichen Wärmeverbrauch von mehr als 5 GWh oder einem jährlichen Elektrizitätsverbrauch von mehr als 0.5 GWh. Diese Unternehmen sind verpflichtet, zumutbare Massnahmen zur Verbrauchsreduktion zu realisieren. Dabei werden interne Abläufe berücksichtigt und die Massnahmen individuell auf den Betrieb zugeschnitten. Die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens wird in den Prozess mit einbezogen. Energie wird dort eingespart, wo es am rentabelsten ist.

Definition Zumutbarkeit der Massnahmen

Massnahmen zur Verbrauchsreduktion gelten als zumutbar, wenn sie dem Stand der Technik entsprechen, über die Nutzungsdauer der Investition wirtschaftlich sind und keine wesentlichen betrieblichen Nachteile bewirken. Als amortisierbar gelten Massnahmen mit einer Payback-Zeit von vier Jahren bei Prozessen und acht Jahren bei der Infrastruktur.

Drei Umsetzungsvarianten

Um die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen, stehen Grossverbrauchern drei Varianten zur Verfügung: Universalzielvereinbarung, kantonale Zielvereinbarung oder Energieverbrauchsanalyse. Die Unternehmen entscheiden selbst, welcher Weg für sie der richtige ist. Das verpflichtende Minimum ist die Energieverbrauchsanalyse.

Informationen zu den drei Umsetzungsvarianten und zum Vollzugsablauf finden auch in den folgenden beiden Dokumenten:

Formulare und Informationen

Im Folgenden finden Sie die Deklarationsformulare für Grossverbraucher:

Hier geht es zu weiterführenden Informationen zum Grossverbrauchermodell:

Zählen Sie nicht zu den Energiegrossverbrauchern? Auch Unternehmen, die freiwillig ein Verbrauchsreduktion anstreben, erhalten finanzielle Unterstützung:


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