Tankanlagen
Als Inhaberin oder Inhaber einer Tankanlage sind Sie verpflichtet, selbst für den einwandfreien Betrieb ihrer Anlage zu sorgen.
Vorgehen bei einer Havarie
Im Falle einer Havarie oder Überfüllung einer Tankanlage muss umgehend die Polizei informiert werden. Sie bietet die Feuerwehr und den Gewässerschutz-Pikettdienst des Amts für Umwelt und Energie auf.
Kontrollpflichten
Welche Kontrollen Tankinhaberinnen und -inhaber vornehmen müssen, ist im folgenden Dokument zusammengefasst.
Melde- und Bewilligungspflicht
Ob eine Tankanlage bewilligungs- oder meldepflichtig ist, hängt von der jeweiligen Anlage und ihrem Standort ab.
Das folgende Dokument enthält Angaben zu den Anlagentypen und den Vorgaben in der jeweiligen Gewässerschutzzone.
Im Geoportal des Kantons Basel-Stadt können Sie nachsehen, in welchem Gewässerschutzbereich sich Ihre Liegenschaft befindet.
Für neue bewilligungspflichtige Tankanlagen muss vor Baubeginn beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat ein Baubegehren eingereicht werden.
Nicht bewilligungspflichte Anlagen sind meldepflichtig.
Tankstilllegung
Wird eine Tankanlage nicht mehr weiterbetrieben, muss sie stillgelegt werden.
Weitere Informationen und Merkblätter
- Informationen und Merkblätter zum Thema Tankanlagen
Gesetzliche Vorgaben und Merkblätter zum Thema Tankanlagen der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter (KVU)
- CITEC Suisse
Branchenspezifische Informationen zum Thema Tankanlagen des Verbandes für Gewässerschutz und Tanksicherheit CITEC Suisse