Kooperationsvereinbarungen
Die Kooperationsvereinbarung regelt, welche Umweltkontrollen das Unternehmen selber vornimmt und wie die Berichterstattung zuhanden der Behörden erfolgt.
Bei Firmen, mit denen eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen wurde, verzichten die Behörden auf regelmässige Kontrollen. Stattdessen findet einmal pro Jahr eine Standortbestimmung statt.
Viele Firmen nehmen ihre Verantwortung für die Umwelt ganz selbstverständlich wahr und versuchen von sich aus, alles Nötige zur Verminderung der Umweltbelastung zu unternehmen. Firmen, die über eigenes Fachpersonal verfügen und Umweltmanagementsysteme eingeführt haben, fordern von den Behörden eine gewisse Anerkennung ihrer Eigenverantwortung und eine Vereinfachung der Vollzugsabläufe. Für diese Firmen eignet sich das Instrument der Kooperationsvereinbarung.
Wenn Sie sich für das Instrument der Kooperationsvereinbarung interessieren, wenden Sie sich bitte an das Amt für Umwelt und Energie.
Kooperationsvereinbarungen im Kanton Basel-Stadt
Im Kanton Basel-Stadt wurde am 28. Juni 2000 die erste Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Umweltschutz zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Firma F. Hoffmann-La Roche AG unterzeichnet werden. Am 16. Mai 2001 folgte die Vereinbarung mit der Novartis Pharma AG. Am 9. September 2005 schloss die Bell Schweiz AG eine Kooperationsvereinbarung ab.
Vollzugsvereinbarungen im Kanton Basel-Stadt
Analog zur Kooperationsvereinbarung, die sich an grössere Unternehmen richtet, streben die beiden Basel zusammen mit dem Gewerbeverband auch mit kleinen und mittleren Unternehmen eine Zusammenarbeit im Umweltschutz in Form einer Vollzugsvereinbarung an.
Am 6. August 2003 konnte eine Vereinbarung zwischen dem Autogewerbe-Verband der Schweiz (AGVS) und dem damaligen Baudepartement Basel-Stadt unterzeichnet werden.