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Umweltverträglichkeitsprüfungen

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ermittelt und beurteilt die umweltrelevanten Auswirkungen, die durch die Errichtung oder durch eine wesentliche Änderung einer Anlage zu erwarten sind.

Die UVP ist ein Instrument der Vorsorge. Sie trägt dazu bei, dass Anlagen nur dann bewilligt werden, wenn gewährleistet ist, dass sie die Umweltschutzvorschriften erfüllen. Das UVP-Verfahren ist aber kein selbstständiges Verfahren, sondern in ein bereits bestehendes Bewilligungsverfahren eingebettet. 

Das Amt für Umwelt und Energie koordiniert das UVP-Verfahren im Kanton Basel-Stadt und die Anhörung des Kantons bei Vorhaben im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Die Koordinationsstelle Umweltschutz berät Gesuchstellerinnen, Gesuchsteller und Fachstellen bei Fragen zur UVP-Pflicht oder zum UVP-Verfahren. Bauherrinnen und -herren von UVP-pflichtigen Anlagen wird empfohlen, möglichst frühzeitig mit der Koordinationsstelle Umweltschutz Kontakt aufzunehmen, um die Anforderungen an die UVP-Unterlagen und das weitere Vorgehen zu klären.

In Ergänzung zum UVP-Handbuch des Bundesamts für Umwelt (BAFU) und zu den Mitteilungen zur UVP auf der Webseite des BAFU stehen auf kantonaler Ebene die unten aufgelisteten UVP-Hilfsmittel zur Verfügung.


Kontakt

Amt für Umwelt und Energie (AUE)

Karte von Basel-Stadt
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Spiegelgasse 15
4051 Basel

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag:
08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr

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