Bonus für Selbstständigerwerbende
Selbstständigerwerbende, die im Kanton Basel-Stadt steuerpflichtig sind, erhalten einen jährlichen Bonus, der auf der Grundlage des Reingewinns berechnet wird.
Bonus-Berechtigung für Selbstständigerwerbende
Berechtigt ist, wer gemäss Veranlagung und allfälliger Steuerausscheidung der Steuerverwaltung Basel-Stadt ein Einkommen aus selbstständigem Erwerb im Kanton Basel-Stadt hat. Der Reingewinn muss zudem 10‘000 Franken oder mehr betragen.
Selbstständigerwerbende mit Angestellten
Sie sind selbstständig, haben aber auch Angestellte und eine ALV1-Lohnsumme von mindestens 10'000 Franken? Unter Bonus für Betriebe finden Sie weitere Informationen zum Arbeitsplatz-Bonus.
Arbeitsplatz-Bonus
Berechnung für Selbstständigerwerbende
Für das jeweilige Bonusjahr gilt ein Bonussatz. Der Bonus wird auf der Basis des vorjährigen Reingewinns berechnet:
Bonusjahr | Bonussatz | maximaler Bonus |
---|---|---|
2019 | 0.31% | Fr. 459.00 |
2020 | 0.31% | Fr. 459.00 |
2021 | 0.30% | Fr. 445.00 |
2022 | 0.27% | Fr. 400.00 |
2023 | 0.27% | Fr. 400.00 |
2024 | 0.27% | Fr. 400.00 |
So kommen Sie zu Ihrem Geld
Hier finden Sie Erläuterungen dazu, wie Sie sich zum Stromspar-Bonus anmelden können.
Antragsformular ausfüllen und rechtzeitig einsenden
- Nach der Veranlagung durch die Steuerverwaltung erhalten Sie als bonusberechtigte Selbständigerwerbende ein Antragsformular.
- Bitte kontrollieren Sie die Adresse und geben Sie Ihre Zahlungsverbindung an.
- Senden Sie uns das Antragsformular bitte bis spätestens 1 Jahr nach Erhalt zurück. Nur dann können wir Ihnen den Bonus auszahlen. Trifft Ihr Antrag später ein, verfällt Ihr Anspruch.
- Einmal angemeldet, wird Ihnen der Bonus automatisch auf das bei uns hinterlegte Bankkonto überwiesen, sobald wir die Steuerdaten von der Steuerverwaltung erhalten haben.
- Bitte melden Sie uns Ihre Adress- und Kontoänderungen schriftlich oder telefonisch.
Stromspar-Bonus und Steuern
- Der Stromspar-Bonus hat keine mehrwertsteuerlichen Folgen.
- Bei Selbstständigerwerbenden, die die Nebenkosten in der Erfolgsrechnung absetzen, gehört der Bonus zum steuerbaren Ertrag. Der Bonus wird in der Erfolgsrechnung als ausserordentlicher Ertrag verbucht und unterliegt somit der Einkommensteuer.
ePortal
Wenn Sie im ePortal des Kantons Basel-Stadt angemeldet sind, können Sie Ihre Angaben zum Stromspar-Bonus selbst verwalten und zum Beispiel Adress- und Kontoänderungen vornehmen. Für das ePortal benötigen Sie ein Login.
Keinen Bonus erhalten?
Dass Sie Ihren Bonus noch nicht erhalten haben, kann verschiedene Gründe haben:
- Bitte beachten Sie, dass der Bonus erst ausbezahlt werden kann, wenn das entsprechende Steuerjahr abgeschlossen ist und die Angaben von der Steuerverwaltung vorliegen. Sie erhalten einen Brief, wenn der Bonus überwiesen worden ist.
- Wer gemäss Steuerausscheidung ein Einkommen aus selbstständigem Erwerb nur im Ausland oder in anderen Kantonen als Basel-Stadt hat, ist nicht bonusberechtigt.
Weitere Fragen?
Bitte nehmen Sie mit dem Stromspar-Bonus-Team Kontakt auf.
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 9 bis 11 Uhr und von 14 bis 16 Uhr.