Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Gesamtarbeitsverträge (GAV)

Gesamtarbeitsverträge (GAV)

Ein GAV ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgebenden oder Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerverbänden. Er regelt die Arbeitsbedingungen und das Verhältnis zwischen den Parteien. 

Ein GAV enthält zum Beispiel:

  • Arbeitsbedingungen (z.B. Kündigungsfristen, Ferien, Wochenarbeitszeit etc.)
  • Mindestlöhne
  • Kontrollorgane
  • Vollzugskostenbeiträge

Ein GAV ist auf Arbeitsverhältnisse direkt anwendbar, wenn Arbeitgebende und Arbeitnehmende Vertragsparteien sind.

Allgemeinverbindlich erklärte GAV

Der Bundesrat oder der Regierungsrat können GAV allgemeinverbindlich erklären. In einem solchen Fall gelten die Regeln des GAV für alle Arbeitnehmenden dieser Branche. Sie müssen nicht Vertragsmitglied sein.

Es gibt GAV des Bundes. Diese gelten in der ganzen Schweiz oder in mehreren Kantonen. Es gibt kantonale GAV. Diese gelten nur in einem Kanton.

Im Kanton Basel-Stadt gibt es den GAV für das Basler Ausbaugewerbe und den GAV für das Gipsergewerbe.

Gesamtarbeitsverträge im Kanton Basel-Stadt

Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge, die nur im Kanton Basel-Stadt gelten.


Gesetzliche Grundlagen


Inhalt aktualisiert