Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Heimarbeit

Sie arbeiten in Ihrem Zuhause alleine oder mit Familienmitgliedern für gewerbliche, handwerkliche, industrielle-oder maschinelle Tätigkeiten gegen Barzahlung? Beachten Sie diese Informationen.

Heimarbeit bezieht sich auf gewerbliche, handwerkliche, industrielle- und Maschinenarbeit, die von Heimarbeitnehmenden alleine oder mit Familienmitgliedern in ihrem Zuhause oder einem von ihnen gewählten Arbeitsraum gegen Bezahlung ausgeführt werden.


Gesetzliche Grundlagen


Angelos Gerasimou
Leiter Arbeitsinspektorat
+41 61 267 88 17angelos.gerasimou@bs.ch
Miriam Kaiser
Juristische Mitarbeiterin
+41 61 267 87 63miriam.kaiser@bs.ch

Inhalt aktualisiert