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Massenentlassungen

Ihr Unternehmen befindet sich vor einer Massenentlassung oder einer Betriebsschliessung? Denken Sie daran, dass diese meldepflichtig sind. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Prozess.

Massenentlassungen

Gemeinsam mit dem oder der Arbeitgebenden suchen wir nach Lösungen für beabsichtigte Massenentlassungen. Wir bieten zum Beispiel eine Informationsveranstaltung für Mitarbeitende in einem Unternehmen an und informieren gemeinsam mit dem Unternehmen über Fragen zur drohenden Arbeitslosigkeit.

Meldepflicht

Unternehmen müssen Massenentlassungen sowie Betriebsschliessungen dem zuständigen kantonalen Arbeitsamt, d.h. dem Amt für Wirtschaft und Arbeit Kanton Basel-Stadt melden. Diese Meldung muss so schnell wie möglich passieren, jedoch spätestens zum Zeitpunkt, an dem die Kündigungen ausgesprochen werden.

Wann handelt es sich um eine Massenentlassung?

Bei folgenden Fällen handelt es sich um eine Massenentlassung:

  • Betroffen sind mindestens 10 Personen in einem Betrieb, der in der Regel zwischen 21 und 99 Angestellte hat.
  • Betroffen sind mindestens 10 Prozent der Personen in einem Betrieb, der in der Regel zwischen 100 und 299 Angestellte hat.
  • Betroffen sind mindestens 30 Personen in einem Betrieb, der in der Regel mindestens 300 Angestellte hat.

Kommen Sie auf uns zu, wenn Sie Unklarheiten haben. Zudem organisieren wir gerne gemeinsam mit Ihrem Unternehmen eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Mitarbeitenden und ihre Fragen zur drohenden Arbeitslosigkeit.

Weitere Informationen & Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Barbara Kupfer
akademische Mitarbeiterin
+41 61 267 88 04barbara.kupfer@bs.ch

Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA)

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