Normalarbeitsverträge (NAV)
Sie arbeiten in einem Haushalt oder in einem landwirtschaftlichen Betrieb im Kanton Basel-Stadt? Für beide Arbeitsverhältnisse gibt es jeweils einen NAV. Hier finden Sie, welche Arbeitsbedingungen darin vereinbart sind.
Normalarbeitsverträge (NAV)
In Normalarbeitsverträgen können Anstellungsbedingungen für ganze Branchen geregelt werden.
Achtung
Es gibt zwei Arten von NAV:
- NAV mit Mindestlöhnen z.B. NAV Hauswirtschaft Bund
- NAV mit Arbeitsbedingungen (z.B. Kündigungsfristen, Ferien, Wochenarbeitszeit, etc.)
NAV mit Mindestlöhnen müssen zwingend angewendet werden. NAV mit Arbeitsbedingungen gelten, wenn man nichts anderes schriftlich vereinbart.
Jeder Kanton hat einen NAV für Arbeitsverhältnisse in der Landwirtschaft und Arbeitsverhältnisse in der Hauswirtschaft. Dies schreibt Art. 359 OR vor.
Personal in der Landwirtschaft
NAV für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Basel-Stadt
Für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Basel-Stadt gilt der Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Basel-Stadt.
Personal in privaten Haushalten
Für Personal in privaten Haushalten gelten sowohl der NAV Haushalt BS als auch die Mindestlöhne des NAV Hauswirtschaft Bund.
NAV für Arbeitnehmende im Haushalt einschliesslich der 24-Stunden-Betreuung im Kanton Basel-Stadt (NAV Haushalt BS)
Der NAV Haushalt BS gilt für alle Arbeitsverhältnisse im privaten Haushalt
Die Mindestlöhne des NAV Hauswirtschaft Bund gelten nur für Arbeitsverhältnisse ab 5 Stunden pro Woche.
Verdacht Arbeitsausbeutung Pflege
Hinweis Verdacht Arbeitsausbeutung Pflege Team Schwarzarbeit (Startet einen Download)Vereinfachtes Abrechnungsverfahren
Wenn Arbeitgebende Mitarbeitende mit kleinen Einkommen oder Arbeitnehmende im Privathaushalt beschäftigen, können Sie alle Sozialversicherungen und die Quellensteuer einmal jährlich abrechnen.
Weitere informationen
CareInfo.ch Ausgleichskasse Basel-Stadt Ratgeber Haushaltshilfe beschäftigen Care-Arbeit & VereinbarkeitWer Kinder betreut, Angehörige pflegt und Hausarbeit erledigt erfährt in unserer Gesellschaft noch immer beträchtliche Nachteile. Diese sogenannte Care-Arbeit ist häufig schlecht oder gar nicht bezahlt. Sie wird grösstenteils von Frauen geleistet. Die Fachstelle Gleichstellung informiert, worauf es bei der Aufteilung der Care-Arbeit zu achten gilt.
Gesetzliche Grundlagen
- Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht, OR): Art. 359ff.
vom 30. März 1911
- Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft)
vom 20. Oktober 2010
- Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende im Haushalt einschliesslich der 24-Stunden-Betreuung im Kanton Basel-Stadt (NAV Haushalt BS)
Vom 25. August 2020
- Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Basel-Stadt (NAV LW)
Vom 15. Oktober 2019