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Normalarbeitsverträge (NAV)

Sie arbeiten in einem Haushalt oder in einem landwirtschaftlichen Betrieb im Kanton Basel-Stadt? Für beide Arbeitsverhältnisse gibt es jeweils einen NAV. Hier finden Sie, welche Arbeitsbedingungen darin vereinbart sind.

Normalarbeitsverträge (NAV)

In Normalarbeitsverträgen können Anstellungsbedingungen für ganze Branchen geregelt werden.

Es gibt NAV, welche nur Mindestlöhne enthalten (z.B. NAV Hauswirtschaft Bund). Es gibt NAV, welche nur Arbeitsbedingungen (z.B. Kündigungsfristen, Ferien, Wochenarbeitszeit, etc.) enthalten. 

NAV mit Mindestlöhnen müssen zwingend angewendet werden. NAV mit Arbeitsbedingungen gelten, wenn man nichts anderes schriftlich vereinbart.

Jeder Kanton hat einen NAV für Arbeitsverhältnisse in der Landwirtschaft und Arbeitsverhältnisse in der Hauswirtschaft. Dies schreibt Art. 359 OR vor.

NAV für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Basel-Stadt

Für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Basel-Stadt gilt der Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Basel-Stadt.

Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Basel-Stadt

NAV Hauswirtschaft Bund

Die Mindestlöhne betragen brutto, ohne Zuschläge für Ferien und bezahlte Feiertage:

Mindestlöhne NAV Hauswirtschaft

 
 
 
ungelernt
CHF 19.95/Std
 
ungelernt mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung
CHF 24.05/Std
 
gelernt mit EFZ
CHF 21.85/Std
 
gelernt mit EBA
CHF 21.85/Std
 
 
 
 

Die Mindestlöhne des NAV Hauswirtschaft gelten nur für Arbeitsverhältnisse ab 5 Stunden pro Woche.

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren

Wenn Arbeitgebende Mitarbeitende mit kleinen Einkommen oder Arbeitnehmende im Privathaushalt beschäftigen, können Sie alle Sozialversicherungen und die Quellensteuer einmal jährlich abrechnen.

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren (ak-bs.ch) Vereinfachtes Abrechnungsverfahren (ahv-iv.ch)

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