Bewilligung Ehe- & Partnervermittlung aus dem oder ins Ausland
Sie planen ein Unternehmen, das Personen über die Grenzen für eine Ehe oder eine feste Partnerschaft vermittelt? Beantragen Sie hier die Bewilligung.
Die berufsmässige Vermittlung von Personen aus dem Ausland oder ins Ausland für eine Ehe oder eine feste Partnerschaft ist bewilligungspflichtig.
Berufsmässig handelt, wer die Vermittlung gegen Vergütung betreibt, sei dies haupt- oder nebenberuflich, regel- oder unregelmässig, selbstständig oder im Dienst bzw. Auftrag einer dritten Person, mit oder ohne Werbung.
Wichtige Dokumente und Formulare
Bewilligungsgesuch für Transnationale Ehe- und Partnerschaftsvermittlung (Startet einen Download) Personalienblatt Verantwortliche Person (Startet einen Download) Merkblatt Transnationale Ehe- und Partnervermittlung (Startet einen Download) Mustervertrag Kaution (Startet einen Download) Strafregisterauszüge bestellen (Bundesamt für Justiz)Gesetzliche Grundlagen
Arbeitsbeziehungen (ABZ)
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