Bewilligung Konsumkredite
Hier erfahren Sie, welche Bewilligung Sie benötigen, um Konsumkredite gewerbsmässig vermitteln oder vergeben zu können.
Für diese Tätigkeiten benötigen Sie eine Bewilligung gemäss dem Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG). Wir beraten und erteilen Bewilligungen für die gewerbsmässige Kreditgewährung und -vermittlung.
Informationen zum Konsumkredit
Konsumkredit Bewilligungsgesuch (Startet einen Download)Gesuchsformular zur Erlangung einer Bewilligung für die Gewährung oder Vermittlung von Konsumkrediten
Merkblatt zur Erlangung einer Bewilligung für die Gewährung oder Vermittlung von Konsumkrediten (Nicht Barrierefrei) (Startet einen Download)Gesetzliche Grundlagen
- Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG)
vom 23. März 2001
- Verordnung zum Konsumkreditgesetz (VKKG)
vom 6. November 2002
- Verordnung zum Bundesgesetz über den Konsumkredit und zur Bundesverordnung zum Konsumkreditgesetz
vom 20. Januar 2004
- Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
vom 19. Dezember 1986
Arbeitsinspektorat (AI)
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