Planbegutachtung und Plangenehmigung bei Umbau und Neubauten
Sie planen einen Umbau oder Neubau eines Industrie-, Gewerbe- oder Dienstleistungsgebäudes? Wir unterstützen Sie.
Unser Dienstleistungsangebot beinhaltet:
- Beratungen vor der Baueingabe zu sicherheitstechnischen und gesundheitlichen Fragen
- Beratungen zur Einrichtung von Arbeitsplätzen (z.B. Sicht ins Freie, Raumgestaltung, Rückzugszonen, Sozialräume, etc.)
- Empfehlungen für Vorgesetzte / Kader
- Fluchtwege im Bereich von Arbeitnehmenden
- Begehungen vor Ort
- Planbegutachtung / Plangenehmigung als Bestandteil des Baugesuches oder Bauentscheids
- Erteilung von Ausnahmebewilligungen gemäss Arbeitsgesetz
Gesetzliche Grundlagen
- Verordnung über die Unfallverhütung, VUV
Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten, vom 19. Dezember 1983
- Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3)
vom 18. August 1993
- Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4)
(Industrielle Betriebe, Plangenehmigung und Betriebsbewilligung), vom 18. August 1993
Arbeitsinspektorat (AI)
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4005 Basel