Ruhetags- und Ladenöffnungszeiten
Möchten Sie Ihren Laden für einen besonderen Anlass ausserhalb der regulären Öffnungszeiten betreiben? Möchten Sie einen Verkaufsstand für eine Veranstaltung anmelden?
Wir beraten Sie und erteilen Ihnen bei Bedarf oder nach Prüfung Bewilligungen für:
- die Durchführung von Veranstaltungen an öffentlichen Ruhe- und Feiertagen
- den Betrieb von offenen Verkaufsständen an besonderen Anlässen (z.B. Fasnacht und 1. August, Nationalfeiertag)
- verlängerte oder ausserordentliche Ladenöffnungszeiten (z.B. Jubiläum, Neueröffnung, Event)
Wir führen aus eigener Initiative und wegen Beschwerden, die wir erhalten, Kontrollen zur Sicherstellung der Einhaltung von Ladenöffnungszeiten durch.
Gesetzliche Grundlagen