Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Kantonale Amtsstelle für Arbeitslosenversicherung (KAST)

Wir unterstützen RAV und Arbeitslosenkassen beim Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und beraten stellensuchende Personen in rechtlichen Fragen. Wir prüfen den Anspruch auf Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung für Unternehmen.

Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung

Die KAST prüft und bewilligt Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung.

Rechtsauskunft

Wir geben rechtliche Auskünfte zu Fragen der Arbeitslosenversicherung.

Arbeitslosenentschädigung

  • Wir prüfen Meldung des RAV und sanktionieren zum Beispiel die Ablehnung einer zumutbaren Arbeit.
  • Wir entscheiden über den Anspruch in Fällen, die uns von den Arbeitslosenkassen überwiesen werden, zum Beispiel über die Höhe der Arbeitslosenentschädigung bei teilweise selbstständiger Erwerbstätigkeit.
  • Wir unterstützen arbeitslose Personen beim Aufbau einer selbstständigen Erwerbstätigkeit (FSE).
Heiko Bolick
Leiter KAST
+41 61 267 51 46heiko.bolick@bs.ch

Kantonale Amtsstelle für Arbeitslosenversicherung (KAST)

Inhalt aktualisiert