Öffentliche Arbeitslosenkasse Basel-Stadt (OeAK)
Die Öffentliche Arbeitslosenkasse (OeAK) klärt ab, ob Ihnen im Kanton Basel-Stadt Leistungen der Arbeitslosenversicherung zustehen und zahlt diese Gelder aus.
Es gibt mehrere Arbeitslosenkassen. Wenn Sie arbeitslos werden und sich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anmelden, können Sie eine Arbeitslosenkasse auswählen. Im Kanton Basel-Stadt ist die OeAK die am häufigsten gewählte Arbeitslosenkasse.
- Die OeAK klärt Ansprüche von versicherten Personen ab. Ihr Ziel ist es, die Taggelder und Insolvenzentschädigungen rasch und regelmässig auszuzahlen.
- Ausserdem klärt die OeAK Ansprüche auf Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigungen ab und zahlt die Leistungen aus.
- Die OeAK berät Sie zum PD U1-Formular für Personen, die in einem EU- oder EFTA-Staat wohnen.
Spezielle Öffnungszeiten am 17. Februar
Am 17. Februar bleibt die Öffentliche Arbeitslosenkasse Kanton Basel-Stadt vormittags geschlossen. Gerne sind wir am Nachmittag des 17. Februars wieder für Sie da.