Tourismusförderung & Gasttaxe
Die Tourismusbranche bietet im Kanton Basel-Stadt rund über 10'000 Menschen eine Beschäftigung und trägt zur nationalen und internationalen Ausstrahlung von Basel bei. Zudem ist die Stadt ein wichtiger Messe- und Kongressstandort, der pro Jahr bis zu 900'000 Besucherinnen und Besucher anzieht. Deshalb unterstützt der Kanton Basel-Stadt die touristische Weiterentwicklung und die Vermarktung der Destination. Die Partnerin für die Vermarktung und die Betreuung der Gäste ist die Organisation Basel Tourismus.
Basel Tourismus
In Basel trifft moderne Architektur auf eine historische Altstadt. Es gibt eine lebendige junge Kunstszene und weltberühmte Museen. Ein Spaziergang durch die Altstadt mit einer Stadtführung oder ein Sprung in den kühlen Rhein? Basel Tourismus setzt sich dafür ein, dass die Stadt eine spannende Entdeckungsreise ist.
Im Auftrag des Kantons Basel-Stadt und zusammen mit Partnerinnen und Partnern der Tourismusbranche sorgt die Organisation dafür, dass Basel auch im Ausland bekannt ist.
Basel Tourismus wurde 1890 unter dem Namen «Verkehrsverein Basel» gegründet. Als privatrechtlich organisierter Verein arbeitet er eng mit dem Kanton Basel-Stadt, dem Gastgewerbe, kulturellen Institutionen und anderen Interessengruppen zusammen. Das Ziel ist es, den Tourismus in Basel und der Umgebung zu fördern.
Die Hauptaufgaben von Basel Tourismus sind:
- die Bekanntheit von Basel im In- und Ausland steigern
- Tourismus-Angebote für Freizeit- und Geschäftsreisende schaffen
- Meetings, Kongresse und andere Events fördern
- eine Verkaufs-und Informationsplattform für interessierte Partnerinnen und Partner anbieten
Weitere Informationen zur Organisation Basel Tourismus sowie einige Geheimtipps rund um die Stadt Basel finden Sie hier.
Gasttaxe & BaselCard
Gasttaxe in Basel-Stadt
Gäste bezahlen im Kanton Basel-Stadt eine Gasttaxe (Kurtaxe). Die Gasttaxe beträgt 4.00 Franken pro Übernachtung pro Person. Mit den Einnahmen erstellen wir ein Angebot für Touristinnen und Touristen. Gleichzeitig finanzieren wir damit die BaselCard.
Wollen Sie eine Unterkunft im Kanton Basel-Stadt vermieten – z. B. über Airbnb? Oder wollen Sie ein Hotel, eine Jugendherberge, eine Pension etc. eröffnen? Bei einem Betrieb mit mehr als sechs Betten brauchen Sie dafür eine Betriebsbewilligung.
Unabhängig von der Grösse Ihres Betriebs sind Sie zudem dafür verantwortlich, die Gasttaxe von Ihren Gästen einzufordern. Diese Gasttaxe müssen Sie dem Amt für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt (AWA) abgeben. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Betriebsbewilligung und Gasttaxe finden Sie hier:
Mit der BaselCard können unsere Gäste die öffentlichen Verkehrsmittel in Basel und der Region gratis nutzen. Sie haben auch vergünstigten Eintritt zu attraktiven Kultur- und Freizeitangeboten sowie kostenloses Gäste-WiFi.
Airbnb verrechnet bei der Buchung die Gasttaxe automatisch.
Folgende Personen müssen keine Gasttaxe bezahlen:
- Kinder unter zwölf Jahren
- Im Kanton Basel-Stadt wohnhafte Gäste
Ausnahme:
Personen, die insgesamt während mehr als 30 Tagen im gleichen Airbnb-Betrieb übernachten, zahlen ab dem 31. Tag keine Gasttaxe mehr.
Haben Sie eine Gasttaxe bezahlt, obwohl Sie nicht müssen? Unten finden Sie das Formular für die Rückerstattung.
Weitere Informationen & Dokumente
Informationen zur Bewilligung von Beherbergungsbetrieben und zur Gasttaxe im Kanton Basel-Stadt.pdf (Startet einen Download) BaselCard Informationen zur BetriebsbewilligungAuf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Betriebsbewilligung für Beherbergungsbetriebe, ab wann Sie eine Bewilligung benötigen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie bei Änderungen in Ihrem Betrieb vorgehen.
Gesetz über die Gasttaxe Verordnung zur Gasttaxe Rückerstattung Gasttaxe