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Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (FBA)

Mit den Mitteln des FBA wird im Kanton Basel-Stadt ergänzend zur Arbeitslosenversicherung die Arbeitslosigkeit bekämpft.

Objektfinanzierungen und Projekte

Der Fonds unterstützt Projekte von Dritten, die zum Ziel haben, Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu beheben. Er unterstützt auch Projekte, welche die Folgen von Arbeitslosigkeit abmildern.

Wir empfehlen Ihnen, dass Sie mit der Leitung der Abteilung arbeitsmarktliche Massnahmen (LAM) oder mit der Bereichsleitung Arbeitslosenversicherung Kontakt aufnehmen, bevor Sie ein Gesuch erarbeiten oder einreichen.

Arbeitsmarktliche Massnahmen

Arbeitsmarktliche Massnahmen, die aus rechtlichen Gründen nicht von der Arbeitslosenversicherung getragen werden, können durch den FBA finanziert werden. Bedingung dafür ist, dass die Betroffenen beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum Kanton Basel-Stadt (RAV) angemeldet sind. Die Gesuchstellung erfolgt über das RAV.

Individuelle Unterstützungen

Der FBA unterstützt arbeitslose Personen in einer vorübergehenden finanziellen Notlage. Insbesondere können Personen, die wegen Krankheit keinen Anspruch auf Arbeitslosentaggelder haben, finanziell unterstützt werden.

Weitere Informationen & Rechtliche Grundlagen

Gesetz zum FBA
Dragan Peric
Leiter Abteilung LAM
+41 61 267 51 59dragan.peric@bs.ch

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