Raumplanung
Mit einer gezielten Raumplanung bringt der Bettinger Gemeinderat Einzelentscheide der Behörden und verschiedene Massnahmen in einen grösseren Zusammenhang. Als Grundlage dafür dienen der Zonenplan und der Richtplan der Gemeinde, aber auch die kantonalen Planungsinstrumente.
Zonenplan Bettingen
Der Zonenplan Bettingen ist ein kommunales Planungsinstrument, welches grundeigentümerverbindlich und parzellenscharf die zulässige Nutzungsart sowie das maximale Ausmass von baulichen Anlagen regelt. Im Jahr 2024 beschäftigt sich der Gemeinderat mit der Strategie für die Schlüsselareale im Dorf und auf St. Chrischona. Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Nutzerinnen und Nutzer sowie sonstige Interessierte werden in unterschiedlichen Begleitgruppen in diesen anspruchsvollen Prozess miteinbezogen.
Weiterführende Informationen zum Bettinger Zonenplan
Den Zonenplan für die Gemeinde Bettingen sowie die unterschiedlichen Bebauungspläne finden Sie hier.
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Zonenplanrevision
Im November 2023 hat der Gemeinderat den neuen kommunalen Richtplan genehmigt. Für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ist dieser jedoch nicht verbindlich. Zur Erreichung der darin formulierten Entwicklungsziele wird deshalb eine Zonenplanrevision nötig sein.
Im Jahr 2024 beschäftigt sich der Gemeinderat mit der Strategie für die Schlüsselareale im Dorf und auf St. Chrischona. Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Nutzerinnen und Nutzer sowie sonstige Interessierte werden in unterschiedlichen Begleitgruppen in diesen anspruchsvollen Prozess miteinbezogen.
Richtplan Bettingen
Kommunaler Richtplan genehmigt
Auf Antrag des Bau- und Verkehrsdepartements hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt anlässlich seiner Sitzung vom 18. Juni 2024 den am 20. November 2023 vom Gemeinderat Bettingen erlassenen kommunalen Richtplan Bettingen gemäss § 94 Abs. 3 des Bau- und Planungsgesetzes (PBG) genehmigt. Damit wurde der Richtplan Bettingen auch für die kantonalen Behörden verbindlich.
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Weiterführende Informationen zum Bettinger Richtplan
Hier können Sie den kommunalen Richtplan sowie unterschiedliche Berichte dazu einsehen.
Richtplan Kanton Basel-Stadt
Der behördenverbindliche kantonale Richtplan dient als strategisches Planungsinstrument des Basler Regierungsrates. Er gibt Aufschluss über den aktuellen Stand der Planung und zeigt die anzustrebende räumliche Entwicklung des Kantons auf. Damit bildet er das zentrale Instrument für die Entwicklung der baselstädtischen Lebensräume.
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Städtebau und Architektur Basel-Stadt
Das Planungsamt Basel-Stadt ist zuständig für die kantonale und städtische Raumplanung, für den Städtebau sowie für die Projektierung im öffentlichen Raum (Allmend).
Einwohnergemeinde Bettingen
Öffnungszeiten
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Montag und Dienstag 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 10:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr
Telefonzeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr