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Aussenbewirtung

Vorgehen

Sie möchten gerne eine Aussenbewirtung für Ihr Restaurant? Dann müssen Sie als erstes ein Baubegehren bei uns einreichen. Für dieses Baubegehren sind insbesondere das Formular „Bewilligungspflichtige Bauten und Anlagen“ sowie die Anhänge A und B relevant. Diese finden Sie unter Baubegehren erfassen und einreichen.

Boulevardbewirtung auf Allmend

Befindet sich die Fläche, die Sie bewirten möchten, auf öffentlichem Grund und Boden (Allmend)? So ist ebenfalls ein Baubegehren bei uns einzureichen. Sie müssen jedoch vor Inbetriebnahme noch für die Nutzung der Allmend als Bewirtungsfläche eine separate Nutzungsbewilligung bei der Allmendverwaltung einholen.

Es ist daher wichtig, dass Sie bereits im Vorfeld der Baueingabe mit der Allmendverwaltung Kontakt aufnehmen: Zur Website der Allmendverwaltung über Boulevard-Gastronomie.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass Wirten auf Allmend eine Änderung der Betriebsbewilligung erfordert. Für Fragen rund um die Betriebsbewilligung (Wirtschaftsfläche) steht Ihnen unsere Abteilung Gastgewerbebewilligungen gerne für Auskünfte zur Verfügung. Mehr finden Sie unter Aussenbewirtung betreiben.

Aussenbewirtung betreiben

Haben Sie Fragen?

Öffnungszeiten

Schalter ohne Voranmeldung: Täglich von 11.00 - 12.00 Uhr Telefonsprechstunde: Täglich von 9.00 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr Persönliche Sprechstunde: Täglich von 11.00 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung

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