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Verkaufen & Bewirten

Tragen Sie zu einer lebendigen Stadt bei und bewirten Sie Ihre Gäste im Freien. Auf dem Trottoir erreichen Sie Ihre Kundinnen und Kunden auch mit Waren. Hier erhalten Sie die Bewilligung dafür.

Nahaufnahme eines Glases und einer Kaffeetasse auf einem roten Tisch im Freien.
© Robert Adam

Boulevardrestaurants

Menschen, die in einer städtischen Gasse in einem Strassencafé sitzen.
© Dominik Plüss

Ausreichend Platz vor Ihrem Café oder Restaurant? Dann tragen Sie zu einer lebendigen Stadt bei und bewirten Sie Ihre Gäste im Freien!

Wie erhalte ich eine Bewilligung?

Wenn Sie Ihre Gäste bislang nicht vor Ihrem Lokal bewirtet haben, brauchen Sie für ein neues Boulevardrestaurant eine Baubewilligung. Diese braucht es auch, wenn Sie Ihre Öffnungszeiten verlängern oder Ihre bestehende Boulevardfläche vergrössern möchten. Die kostenpflichtige Bewilligung erteilt das Bau- und Gastgewerbeinspektorat dem Eigentümer oder der Eigentümerin Ihrer Liegenschaft.

Hinweis

Sie möchten gerne neu eine Aussenbewirtung für Ihr Restaurant, die bestehende Fläche vergrössern oder die Öffnungszeiten der Aussenfläche erweitern? Dafür reichen Sie als erstes ein Baubegehren beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat ein.

Boulevardbewirtung auf Allmend (öffentlichem Grund)

Hier finden Sie das Vorgehen, wie Sie eine neue Aussenbewirtung auf Allmend oder die Erweiterung der bestehende Fläche beantragen können.

Öffnungszeiten ändern oder verlängern

Informationen für die Erweiterung der Öffnungszeiten finden Sie hier.

Wenn die Baubewilligung vorliegt, müssen Sie Ihren Betrieb bei der Allmendverwaltung des Tiefbauamts anmelden und auf einem Plan (1:200) vermasst aufzeigen, wie viel Platz Sie draussen benötigen. Die Nutzungsbewilligung gilt über das ganze Jahr. Eine Meldung ist auch notwendig, wenn Sie den Betrieb neu übernommen haben, die Boulevard-Möblierung ändern oder die Boulevardfläche verkleinern möchten. 

Möchten Sie eine bestehende Boulevardfläche vergrössern oder die Aussenöffnungszeiten verlängern, muss dafür zuerst eine neue Baubewilligung des Bau- und Gastgewerbeinspektorats vorliegen. Die möglichen maximalen Aussenöffnungszeiten gibt der Boulevardplan Innenstadt vor.

Wie viel Platz kann ich beanspruchen?

Stühle und Tische sollten in der Regel direkt vor Ihrem Restaurant oder Café stehen. Wenn die benachbarten Hausbesitzerinnen oder Hausbesitzer einverstanden sind, können Sie mit der vorliegenden schriftlichen Einverständnis auch nebenan wirten. Auf dem Trottoir muss genügend Platz für zu Fussgehende frei bleiben.

Welche Einrichtung kann ich aufstellen?

Neben Stühlen und Tischen können Sie innerhalb Ihrer bewilligten Fläche z.B. Menütafeln, Theken, Sonnenschirme oder Pflanzen aufstellen. Zäune, Sichtschutzwände oder Zelte sind deshalb nicht erlaubt. Über Teppiche, andere Bodenbeläge und Podeste stolpert man; sie dürfen nicht verwendet werden. Fremde Werbungen, zum Beispiel Stühle einer Biermarke oder Sonnenschirme eines Getränkeherstellers, sind nicht möglich.

Bodenhülsen für Sonnenschirme sind bewilligungspflichtig

Zur Erstellung von Bodenhülsen für die Verankerung von Sonnenschirmen ist bei der Allmendverwaltung ein vereinfachtes Baugesuch einzureichen.

Wie steht es mit Sauberkeit und Nachtruhe?

Nehmen Sie Rücksicht auf die allgemeine Nachtruhe. Sie sind verantwortlich für den Lärm Ihrer Gäste, die sich vor dem Restaurant unterhalten, ankommen oder weggehen. Musik ist nicht zugelassen. Sie sind auch dafür verantwortlich, dass Ihre Boulevardfläche sauber ist. Wischen Sie die Abfälle zusammen und entsorgen Sie sie mit dem Betriebsabfall. Wenn der Betrieb geschlossen ist, sollten Sie Stühle und Tische usw. zusammenstellen und anbinden.

Gebühren für Boulevardgastronomie

Boulevardgastronomie entzieht einem Teil der Öffentlichkeit den öffentlichen Raum. Als Gegenleistung erhebt die Allmendverwaltung auf Boulevardflächen eine Gebühr. Für die Nutzung bezahlen Sie in der Innenstadt eine Gebühr von 80 Franken pro m2 und Jahr. Ausserhalb der Innenstadt ist die Gebühr 25% günstiger. Was als Innenstadt gilt, sehen Sie auf dem Gebührenzonenplan.

Michaela Panazzolo
Allmendinspektorin und Stv. Leiter Bewilligungen
+41 61 267 93 55Michaela.Panazzolo@bs.ch
Ronny Gloor
Allmendinspektor
+41 61 267 93 79ronny.gloor@bs.ch

Warenauslagen vor Ihrem Geschäft

Kleidung auf Verkaufsständern auf einer Einkaufsstrasse.
© Dominik Plüss

Wenn Ihr Geschäft im Erdgeschoss liegt, können Sie vor Ihrem Geschäft Waren zum Verkauf anbieten. Dies nennt sich Trottoirauslage. Wie viel Platz Sie auf dem Trottoir für Ihr Angebot beanspruchen können, hängt mit der Grösse Ihres Ladens zusammen. Je grösser der Laden desto grösser die Fläche. Sie können draussen nur Waren verkaufen, die Sie auch in Ihrem Laden haben. Preisschilder sollten das Format von DIN A4 nicht überschreiten. Dekorationen wie Schaufensterpuppen sind nicht erlaubt.

Wenn genügend Platz vorhanden ist, erhalten Sie eine Bewilligung. Für die Nutzung bezahlen Sie in der Innenstadt eine Gebühr von 375 Franken pro m2 und Jahr. Ausserhalb der Innenstadt ist die Gebühr 25% günstiger. Was als Innenstadt gilt, sehen Sie auf dem Gebührenzonenplan.

Michaela Panazzolo
Allmendinspektorin und Stv. Leiter Bewilligungen
+41 61 267 93 55Michaela.Panazzolo@bs.ch
Thomas Bätscher
Allmendinspektor
+41 61 267 93 66thomas.baetscher@bs.ch

Buvetten

Essensstand in einem umgebauten Container mit Warteschlange von Menschen im Freien.
© BVD

Buvetten sind saisonale Restaurants an definierten Standorten, welche in der Regel zwischen März und Oktober durchgehend betrieben werden. Sie bieten im öffentlichen Raum ein zusätzliches Verpflegungsangebot und leisten einen Beitrag zur Erlebbarkeit, Aufwertung und Sicherheit eines Ortes. An einigen Buvettenstandorten am Rheinufer gibt es seit 2022 öffentliche Grillstellen zur freien Nutzung. Die Betreibenden werden für fünf Jahre ausgewählt. Nach Ablauf der fünf Jahre wird das Nutzungsrecht entweder neu vergeben oder einmalig um weitere fünf Jahre verlängert.

Sind Sie interessiert am Betrieb einer Buvette? Die Allmendverwaltung nimmt Bewerbungen für den Betrieb der Buvetten nur während einer begrenzten Bewerbungsfrist im Rahmen eines öffentlichen Auswahlverfahrens entgegen. Die Vergabe eines Standorts wird mit einer Medienmitteilung angekündigt.

Wenn Sie über ein bevorstehendes Auswahlverfahren informiert werden möchten, schreiben Sie uns eine E-Mail an av.ausschreibungen@bs.ch, damit wir Sie in die Liste für Interessenten aufnehmen können. Aus dem Eintrag in die Interessentenliste können keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden. Weitere Informationen betreffend Buvetten erhalten Sie im «Leitfaden für mobile und saisonale Gastronomie». 

Verkaufsstände

Lebensmittelwagen am Flussufer bei Sonnenuntergang.
© Robert Adam

Eigenständige Verkaufsstände bieten saisonal oder ganzjährig Produkte zur kurzfristigen Konsumation an und werden in zwei Kategorien unterteilt: die einfach ausgerüsteten klassischen Glacé- und Marronistände sowie weitere Verkaufsstände wie Food Velos, Anhänger, Ape und Food Trucks. Ein Verkaufsstand funktioniert grundsätzlich autark, d.h. ohne externe Energieversorgung für Strom und Wasser, bespielt immer denselben Standort mit einer definierten Fläche und muss über Nacht vom öffentlichen Raum vollständig entfernt werden. Die Betreibenden werden für fünf Jahre ausgewählt. Nach Ablauf der fünf Jahre wird der Standort entweder neu vergeben oder die Bewilligung wird um weitere ein bis maximal fünf Jahre verlängert.

Sind Sie interessiert am Betrieb eines Verkaufsstandes? Freie Standorte der Verkaufsstände werden unten aufgelistet und regelmässig aktualisiert. Sie können uns jederzeit eine Bewerbung für einen freien Standort einreichen. Vor der Einreichung einer Bewerbung für einen konkreten Standort ist das unten aufgeführte «Infodokument Verkaufsstände» mit all den relevanten Informationen zum Betrieb von Verkaufsständen zu lesen und zu berücksichtigen.

Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • das Bewerbungsformular ausgefüllt und unterzeichnet sowie
  • ein Betriebs-/Gastrokonzept in Bezug auf einen konkrekten Standort

Wir akzeptieren nur Bewerbungen mit einem Betriebs-/Gastrokonzept zusammen mit dem ausgefüllten Bewerbungsformular. Nach einer Zusage der Bewerbung ist bei der Allmendverwaltung ein Bau- und Nutzungsgesuch einzureichen. Die Bewilligung dieses Gesuches kann bis zu drei Monaten dauern. Erst nach erfolgter Bewilligung können Sie mit dem Betrieb des Verkaufsstands starten.

Freie Standorte für Verkaufsstände

Standort
Art der Verpflegung
Ausstattung und Anschlüsse
Status
Bewerbungsfrist
Zurzeit stehen keine freien Standorte zur Verfügung.
 
 
 
 

Jaya Hürriyet Özbey

Projektleiterin
Sollten Sie Fragen zu den Verkaufsständen auf öffentlichen Grund haben, wenden Sie sich bitte direkt an die aufgeführte Projektleiterin.

Kontakt

Allmendverwaltung (AV)

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Dufourstrasse 40/50
4052 Basel

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
09.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr

Inhalt aktualisiert