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Kosten Baubewilligungsverfahren

Kurz erklärt

Für die Prüfung der Baubegehren und die Kontrolle der Bauten und Anlagen werden Gebühren erhoben. Die Entscheidgebühr setzt sich daher aus der Prüf- und der Kontrollgebühr sowie diversen Zuschlägen zusammen. Sie richtet sich nach der Verordnung über die Gebühren der Baubewilligungsbehörden (BauGebV; SG 730.120).

Gebührenrechner

Damit Sie die Gebühren für Ihr Bauvorhaben ungefähr abschätzen können, steht Ihnen der Gebührenrechner zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wie oben erwähnt diverse Zuschläge im Baubewilligungsverfahren dazu kommen können.

Sie können die Gebühren auch der folgenden Tabelle entnehmen:
Gebührentabelle.

Kosten für die Prüfung von Baubegehren

Für die Prüfung von Baubegehren wird eine Prüfgebühr nach den Erstellungskosten (E) festgesetzt. Als Erstellungskosten gelten die Gebäudekosten BKP 1–4 nach dem Baukostenplan BKP der Schweiz (§ 4 Abs. 1 BauGebV).

Die Prüfgebühr wird nach folgender Formel ermittelt:

0.05 * (E)0.8 + 20.

Die Entscheidgebühr beträgt in folgenden Fällen pauschal CHF 100:

  • für die Prüfung von Baubegehren mit Erstellungskosten von bis zu CHF 10’000 (§ 4 Abs. 2 BauGebV).
  • für die Prüfung von Baubegehren ohne bestimmte Erstellungskosten wie Nutzungsänderungen ohne bauliche Massnahmen (§ 5 BauGebV).
  • für die Prüfung genereller Baubegehren (§ 10 BauGebV).

Für die Behandlung von nachträglichen Baubegehren wird ein Zuschlag von 100% auf die Prüf- und Kontrollgebühr erhoben (§ 11 BauGebV). Die Gebühren für Umweltverträglichkeitsprüfungen und ihre Vorverfahren werden nach Zeitaufwand berechnet und als Zuschlag zu den anderen Gebühren erhoben (§ 12 BauGebV). Ist für die Prüfung eines Baubegehrens eine Expertise nötig, gehen die Kosten dafür zu Lasten des Gesuchstellers bzw. der Gesuchstellerin (§ 13 BauGebV).

Kosten für Kontrollen

Für Kontrollen, Abnahmen und Freigaben von Bauten und Anlagen wird eine Kontrollgebühr in Höhe von 50% der Prüfgebühr erhoben (§ 14 Abs. 1 BauGebV). Wird auf die Ausführung der Baute verzichtet, so wird die Kontrollgebühr auf schriftliches Gesuch hin zurückerstattet.

Kosten für die Publikation

Für die Publikation der Baubegehren sowie für die Beschilderung oder andere Arten des Hinweises im Gelände sind die tatsächlichen Kosten zu bezahlen (§ 3 BauGebV).

Kosten für Reklamebegehren

Für die Prüfung von Baubegehren für Reklamen wird die Prüfgebühr nach der Werbefläche festgesetzt. Die ungefähre Gebühr können Sie ebenfalls mithilfe des Gebührenrechners bestimmen. Mehr zum Thema Reklamen.

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Öffnungszeiten

Schalter ohne Voranmeldung: Täglich von 11.00 - 12.00 Uhr Telefonsprechstunde: Täglich von 9.00 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr  Persönliche Sprechstunde: Täglich von 11.00 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung

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