Solaranlagen
Solaranlagen in Basel-Stadt
Die Errichtung einer Solaranlage ist melde- oder baubewilligungspflichtig. Dieser Grundsatz ist bundesrechtlich in Art. 18a des Raumplanungsgesetzes verankert.
Meldepflichtige Solaranlagen
Meldepflichtige Solaranlagen
Solaranlagen sind im Kanton Basel-Stadt meldepflichtig, wenn sie:
- auf Dächern in der Nummernzone, in der Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse, in der Schonzone, sowie auf Dächern von inventarisierten Objekten erstellt werden,
- die Dachfläche im rechten Winkel um höchstens 20 cm überragen,
- von vorne und von oben gesehen nicht über die Dachfläche hinausragen,
- reflexionsarm ausgeführt werden,
- als kompakte Fläche zusammenhängen [§ 7 Abs. 1 lit. h) ABPV].
Ausserdem nur meldepflichtig sind
- Solaranlagen in der Industrie- und Gewerbezone (Zone 7) [§ 7 Abs. 1 lit. k) ABPV].
- Kompakte Solaranlagen an Fassaden in den Zonen 4, 5, 5a und 6 von einer minimalen Grösse von 100 m² und einer minimalen Leistung von 12 kW Peak, die sich gut in die Fassadengestaltung integrieren [§ 7 Abs. 1 lit. m) ABPV].
Baubewilligungspflichtige Solaranlagen
Sind die obigen Voraussetzungen nicht gegeben – wenn Sie zum Beispiel eine Solaranlage in der Schutzzone errichten möchten oder das Gebäude unter Denkmalschutz steht –, so ist eine Baubewilligung erforderlich. Unter Baubewilligungsverfahren erhalten Sie alle relevanten Informationen.
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