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Vereins- und Klubwirtschaft

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Betriebsbewilligung für Vereins- und Klubwirtschaften, welche bauliche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und alle Angaben zu den einzuhaltenden Öffnungszeiten.

Kurz erklärt

Möchten Sie in einem Vereinslokal oder einem Cliquenkeller Ihre Mitglieder bewirten? Dann brauchen Sie eine Bewilligung zur Führung einer Vereins- und Klubwirtschaft.

Neuen Betrieb eröffnen

In diesem Fall müssen zuerst die baulichen Voraussetzungen erfüllt sein. Die Abteilung Baubewilligungen und –kontrolle gibt Ihnen Auskunft, ob es ein Baugesuch braucht. Bei der Abteilung Gastgewerbebewilligungen müssen Sie eine Betriebsbewilligung zur Führung einer Vereins- und Klubwirtschaft beantragen. Vor Erteilung der Bewilligung dürfen Sie den Betrieb nicht eröffnen.

Voraussetzungen

Es ist kein gastgewerblicher Fähigkeitsausweis (Wirtepatent) nötig. Die verantwortliche Person muss handlungsfähig sein, einen guten Leumund haben sowie für eine einwandfreie und ordentliche Betriebsführung Gewähr bieten.

Die Betriebsführung darf nicht eine selbständige und auf einen dauernden Erwerb ausgerichtete wirtschaftliche Tätigkeit sein.

Limitierte Öffnungszeiten

Eine Vereins- und Klubwirtschaft hat eingeschränkte Öffnungszeiten: maximal 6 Stunden pro Tag bis 24.00 Uhr an maximal 4 Tagen pro Woche. Wenn Sie Ihr Lokal die ganze Woche oder länger als 24.00 Uhr geöffnet haben wollen, brauchen Sie eine Bewilligung als Restaurationsbetrieb. Möchten Sie Ihre Vereins- und Klubwirtschaft ausnahmsweise für einen besonderen Anlass länger offen halten, können Sie verwaltungspraxisgemäss 1x im Monat eine Ausnahmebewilligung (Freinacht) bei der Abteilung Gastgewerbebewilligungen beantragen.

Neue Vereinswirtin oder neuer Kellerwirt

Die Betriebsbewilligung ist persönlich. Sie lautet auf eine bestimmte und natürliche Person. Wechselt diese Person, braucht es eine neue Betriebsbewilligung. Das Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung ist bei der Abteilung Gastgewerbebewilligungen einzureichen.

Öffnungszeiten ändern

Möchten Sie die bewilligten Öffnungszeiten Ihrer Vereins- und Klubwirtschaft ändern? 
Bitte klären Sie bei der Abteilung Baubewilligungen und -kontrolle ab, ob dafür ein Baubewilligungsverfahren nötig ist. Bei der Abteilung Gastgewerbebewilligungen müssen Sie die Änderung Ihrer bestehenden Betriebsbewilligung beantragen. 

Dauer und Kosten

Bei vollständigen und korrekten Unterlagen können Sie innerhalb eines Monats mit dem Entscheid rechnen. Unvollständige oder falsche Gesuche werden kostenpflichtig zurückgewiesen. 

Die Kosten für die Erteilung oder Änderung einer Betriebsbewilligung betragen Fr. 500.00.

Formulare

Das Formular "Erteilung einer Betriebsbewilligung" reichen Sie für eine Neueröffnung oder bei einem Wechsel von Bewilligungsinhaberin oder Bewilligungsinhaber ein. 

Für alle Änderungen verwenden Sie bitte das Formular «Änderung bestehende Betriebsbewilligung».

Gesetzliche Grundlagen

Hier finden Sie die relevanten Gesetze.

Haben Sie Fragen?

Öffnungszeiten

Schalter ohne Voranmeldung: Täglich von 11.00 - 12.00 Uhr Telefonsprechstunde: Täglich von 8.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr

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