Gastgewerbebewilligungen
Wann wird eine Gastgewerbebewilligung benötigt und wann nicht. Antworten finden Sie auf dieser Seite.
Kurz erklärt
Möchten Sie ein Restaurant eröffnen oder ein Hotel übernehmen? Eine Vereinswirtschaft oder ein Take-away mit wenigen Sitzplätzen betreiben? Eine Festwirtschaft während einer Veranstaltung durchführen? Alle diese Betriebe fallen unter das Gastgewerbegesetz und brauchen eine Bewilligung. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen.
Restaurant und Hotel
Um ein Restaurant oder ein Hotel zu führen, brauchen Sie eine entsprechende Betriebsbewilligung.
Wenn Sie in einer öffentlich zugänglichen Räumlichkeit oder auf öffentlich zugänglichen Flächen Getränke und/oder Speisen verkaufen, die an Ort und Stelle konsumiert werden können, so gilt Ihr Betrieb nach Gesetz als Restaurationsbetrieb.
Wenn Sie gegen Entgelt Gäste beherbergen und mehr als sechs Betten anbieten, so gilt Ihr Betrieb nach Gesetz als Beherbergungsbetrieb. Die Bewilligung zur Führung eines Beherbergungsbetriebs berechtigt Sie auch, den Hotelgästen Speisen und Getränke zum Konsum in den Räumlichkeiten des Betriebs abzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter Restaurant Betriebsbewilligung und Hotel Betriebsbewilligung.
Formulare
Formular Erteilung einer Betriebsbewilligung (Startet einen Download)Sie möchten als verantwortliche Person eine Betriebsbewilligung neu beantragen? Dann füllen Sie das Formular aus.
Formular Abmeldung einer Betriebsbewilligung (Startet einen Download)Sie möchten sich als verantwortliche Person von einem Betrieb abmelden? Verwenden Sie hierfür dieses Formular.
Änderungen von Öffnungszeiten, Betriebsgrösse, Betriebsnamen, Betriebsinhaber/in (Wechsel GmbH oder AG) oder Betriebscharakter -> Füllen Sie bitte das folgende Formular aus.
Vereins- und Klubwirtschaft
Um ein Vereinslokal oder einen Cliquenkeller zu betreiben, brauchen Sie eine entsprechende Betriebsbewilligung für eine Vereins- und Klubwirtschaft. Im Gegensatz zu einem Restaurant dürfen in einer Vereins- und Klubwirtschaft nur Mitglieder während 4 Tagen pro Woche bis max. 24.00 Uhr bewirtet werden. Weitere Informationen finden Sie unter Vereins- und Klubwirtschaft.
Formulare
Formular Betriebsbewilligung (Startet einen Download)Sie möchten als verantwortliche Person eine Betriebsbewilligung beantragen? Dann füllen Sie das Formular aus.
Formular Abmeldung einer Betriebsbewilligung (Startet einen Download)Sie möchten sich als verantwortliche Person von einem Betrieb abmelden? Verwenden Sie hierfür dieses Formular.
Freinächte
Für vereinzelte Anlässe können Restaurationsbetriebe sowie Vereins- und Klubwirtschaften längere Öffnungszeiten beantragen, sogenannte Freinächte. Die unterschiedlichen Voraussetzungen finden Sie unter Freinächte durchführen.
Gelegenheits- und Festwirtschaft
Möchten Sie an einem Fest, einer Messe oder einer anderen Veranstaltung auf Privatboden Getränke oder Speisen zum Konsum an Ort und Stelle verkaufen? Dann benötigen Sie eine Bewilligung zur Führung Gelegenheits- und Festwirtschaft. Weitere Informationen finden Sie unter Gelegenheits- und Festwirtschaftsbewilligungen.
Wirten Sie auf öffentlichem Grund?
Findet Ihre Veranstaltung auf öffentlichem Grund und Boden (Allmend) statt? Dann können Sie dies direkt bei der Allmendverwaltung Basel-Stadt anmelden. Es braucht kein separates Gesuch an die Abteilung Gastgewerbebewilligungen.
Spirituosen verkaufen
Für den Verkauf von Spirituosen, Schnaps, Likör und Alcopops oder ähnlichem brauchen Sie eine Bewilligung für «Kleinhandel mit gebrannten Wassern». Weitere Informationen finden Sie unter Spirituosen verkaufen.
Wirten im Bagatellbereich und Take-away
Wirten im Bagatellbereich: Alkoholfreie Betriebe mit maximal 10 Plätzen auf einer Fläche von maximal 20m2 im Innen- und Aussenbereich können von der Bewilligungspflicht gemäss §5 Gastgewerbegesetz befreit werden. Dies nur unter der Voraussetzung, dass auf den Verkauf und Ausschank jeglicher alkoholischer Getränke verzichtet wird.
Take-away: Möchten Sie Speisen und/oder Getränke nur zum Mitnehmen verkaufen? Dafür brauchen Sie keine Betriebsbewilligung. Für die notwendige Baubewilligung nehmen Sie bitte mit unserer Abteilung Baubewilligungen und -kontrolle Kontakt auf. Weitere Informationen finden Sie unter Wirten im Bagatellbereich und Take-away.
Detailinfos Gastgewerbebewilligungen
Wählen Sie das gewünschte Thema für ausführliche Informationen.
Detaillierte Informationen
Restaurant BetriebsbewilligungErfahren Sie mehr über die Betriebsbewilligung für für Restaurationsbetriebe.
Hotel BetriebsbewilligungErfahren Sie mehr über die Betriebsbewilligung für Beherbergungsbetriebe.
Vereins- und Klubwirtschaft BetriebsbewilligungErfahren Sie mehr über die Betriebsbewilligung für Vereins- und Klubwirtschaften.
Gelegenheits- und FestwirtschaftsbewilligungenErfahren Sie mehr über die temporäre Bewilligung für Gelegenheits- und Festwirtschaften.
Freinächte durchführenErfahren Sie, wie Sie für einzelne Anlässe Ihre Öffnungszeiten verlängern können.
Spirituosen verkaufenErfahren Sie mehr zur Kleinhandelsbewilligung.
Wirten im Bagatellbereich und Take-awayErfahren Sie mehr zum Unterschied zwischen Wirten im Bagatellbereich und Take-away.
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Donnerstag, 24. Oktober 2024 von 15:00-17:00 Uhr via Teams Hilfreiche Infos für Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger in die Gastro-Branche.
Gastro-Talk "Öffnungszeiten, Lärm und Alkohol"Donnerstag, 27. Februar 2025 von 15:00-17:00 Uhr via Teams Gemeinsamer Talk mit der Abteilung Lärmschutz und der Community Policing.
Gastro-Talk "Lebensmittelhygiene und Selbstkontrolle"Donnerstag, 26. Juni 2025 von 15:00-17:00 Uhr via Teams Gemeinsamer Talk mit dem Lebensmittelinspektorat
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Bei Fragen zu baulichen Themen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Baubewilligung und -kontrolle:
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