Mehrwertabgabe
Die Fachstelle Grundstücksbewertung ist zuständig für die Berechnung der Mehrwertabgabe. Die Berechnung der Mehrwertabgabe (MWA) wird normalerweise durch ein Baugesuch ausgelöst und mit der Baubewilligung verfügt.
Über die Mehrwertabgabe
Seit 1977 besteht im Kanton Basel-Stadt gestützt auf § 5 des Raumplanungsgesetzes RPG eine kantonale gesetzliche Regelung über die Erhebung von Mehrwertabgaben (§ 120 - 124 Bau- und Planungsgesetz BPG und § 81 - 86 Bau- und Planungsverordnung BPV).
Die Fachstelle Grundstücksbewertung wird seit Inkrafttreten der kantonalen Gesetzgebung mit der Berechnung der Mehrwertabgaben abschliessend beauftragt. Als Differenz zweier auf das Grundstück bezogenen Verkehrswerte hat die Fachstelle Grundstücksbewertung die Mehrwertabgabe gemäss Gesetz und nach objektiven Kriterien festzusetzen. BPG und BPV sind so ausformuliert, dass bei Ablauf, Berechnung und Verwendung der Mehrwertabgabe kein Spielraum besteht.
Verwendung der Mittel aus dem Mehrwertabgabefonds
Die Verwendung der Mittel aus der Mehrwertabgabe in Basel-Stadt ist zweckgebunden und dient der Schaffung und Aufwertung öffentlicher Grün- und Freiräume sowie generell der Verbesserung der Lebensqualität im städtischen Raum. Die Mittel werden von der Stadtgärtnerei verwaltet.
Zeitpunkt der Festsetzung der Mehrwertabgabe und deren Verfügung
Als Zeitpunkt für die Festsetzung ist in der Baselstädtischen Gesetzgebung die Baubewilligung vorgesehen. Das bedeutet, dass die Mehrwertabgabe jeweils zum Zeitpunkt eines Baugesuchs berechnet und der Bauherrschaft zum rechtlichen Gehör vorgelegt wird.
Eine vorzeitige Festlegung und Begleichung der Mehrwertabgabe ist möglich, sobald das Nutzungspotenzial der Parzelle bekannt ist. Wenn die Mehrwertabgabe beglichen ist, erlischt die Abgabepflicht.
Berechnung der Mehrwertabgabe
Die Berechnung der Mehrwertabgabe ist in § 81 BPV geregelt:
«Die Mehrwertabgabe wird aufgrund der Differenz der Verkehrswerte des Bodens mit und ohne zusätzliche Nutzung berechnet. Berücksichtigt werden nur Nutzungsmöglichkeiten, von denen Gebrauch gemacht wird. Massgebend ist der Differenzwert bei Baubeginn.»
Ausschlaggebend für die Erhebung einer Mehrwertabgabe ist eine Erhöhung der Bruttogeschossflächen (BGF gemäss BPG).
Die Berechnung der Verkehrswerte des Grundstücks ist gemäss langjähriger Praxis nicht an eine bestimmte Methode gebunden.
Für die Mehrwertabgabeberechnungen bestimmt die Fachstelle Grundstücksbewertung die Verkehrswerte des Bodens aufgrund von Vergleichswerten in der Bodenpreissammlung und aufgrund von Plausibilitätsberechnungen an der konkreten Liegenschaft.
Abgabesatz
Die letzte Mehrwertabgabe-Gesetzesrevision wurde im Juli 2020 rechtskräftig. Geändert wurde unter anderem, dass der Abgabesatz anstatt 50% noch 40% beträgt. Dafür sind keine Abzüge für Abbruch- und Bodensanierungskosten mehr möglich. Ausserdem wurde ein Sockelfreibetrag von Fr. 20'000.-- eingeführt.
Die Anmerkung einer Mehrwertabgabe im Grundbuch erfolgt auf Anmeldung der zuständigen Behörde, die diese rechtskräftig verfügt hat.
Mehrwertabgabe in der Gemeinde Riehen
Die Fachstelle Grundstücksbewertung berechnet im Auftrag der Gemeinde Riehen auch die dortigen Mehrwertabgaben.
Im Rahmen der Zonenplanrevision im Jahr 2016 / 2017 wurde eine Reihe von Bebauungspläne an Hanglagen aufgehoben und durch die neue Zone 2R ersetzt.
In der Zone 2R wurde die Bebauungsziffer für zweigeschossige Gebäude von 0.17% auf 0.20% und für eingeschossige Gebäude von 0.25% auf 0.28% erhöht.
Diese Anpassung der Bebauungsziffer ermöglicht die Erstellung von Mehrflächen gemäss BPG.
Beispielberechnung
Als Berechnungsgrundlage für eine Einschätzung der Mehrwertabgabe in der Zone 2R kann von folgendem Beispiel ausgegangen werden: |
Berechnung des Basispotenzials der alten Sonderbauvorschriften |
1'000 m2 (Parzellenfläche) x 0.47 (17% x 2.75 Geschosse) = 470 m2 BGF |
Berechnung der neuen Nutzung (Potenzial oder Bauprojekt) |
550 m2 BGF |
Berechnung der Mehrfläche |
550 m2 BGF (neue Nutzung) - 470 m2 BGF (Basispotenzial) = 80 m2 BGF Mehrfläche |
Berechnung des Mehrwertes |
80 m2 x Fr. 4'000.-- (Bodenwert pro m2 BGF wird jeweils durch die Fachstelle ermittelt) = Fr. 320'000.-- |
Berechnung der Mehrwertabgabe |
Fr. 128'000.-- (40% von Fr. 320'000.--) abzüglich Fr. 20'000.-- (Sockelfreibetrag pro Parzelle) |
Mehrwertabgabe Fr. 108'000.-- |
Zur Einschätzung der Mehrwertabgabe im Rahmen einer Veräusserung oder im Vorfeld eines Baugesuchs kann bei der Fachstelle eine Richtwertangabe zum Landwert pro m2 Bruttogeschossfläche (BGF) bestellt werden.