Verkehrswertschätzungen
Auf dieser Seite erhalten Sie Infos zur Liegenschaftsschätzung durch die Bewertungskommission Basel-Stadt und Zugang zum Bestellformular.
Ihr Haus schätzen lassen
Die Bewertungskommission erstellt auf Wunsch Immobilienbewertungen von Ein- und Mehrfamilienhäusern. Sie kann auch für die Bewertung von Dienstbarkeiten, Baurechtszinsen, Wertquoten und für andere spezielle Bewertungen beauftragt werden.
Die regierungsrätlich gewählte Bewertungskommission besteht seit dem Jahr 1965 als unabhängiges, neutrales Gremium und erstellt Liegenschaftsschätzungen für öffentliche, private und institutionelle Grundeigentümer.
Mit ihrem breiten Erfahrungsschatz zu Bausubstanz und -kosten, Mietwerten und Baugesetzen kann die Bewertungskommission für herkömmliche Schätzungen von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern sowie Bürogebäuden beauftragt werden. Regelmässig werden Bewertungsaufträge für Erbengemeinschaften und Wohngenossenschaften ausgeführt.
Objektive Verkehrswertschätzungen
Die Verkehrswertschätzung erfolgt abhängig vom Objekt und mittels den gängigen Bewertungsmethoden. Die Bewertungskommission kann ausserdem auf die kantonale Bodenpreissammlung mit sämtlichen aktuellen und vergangenen Transaktionen im Kanton Basel-Stadt zurückgreifen. Dies ermöglicht der Kommission, die eigenen Berechnungen mit den Verkaufspreisen ähnlicher Objekte zu vergleichen und einen objektiven und marktnahen Preis zu ermitteln.
Schätzung auch für Private geeignet
Die Ermittlung des Verkehrswerts zu einem Grundstück im Kanton Basel-Stadt kann jede Grundeigentümerin und jeder Grundeigentümer in Anspruch nehmen und mit ihrer/seiner Zustimmung auch weitere Interessenten.
Bestellformular Verkehrswertschätzung
Kosten
Die Kosten richten sich nach dem gesetzlichen Gebührenschlüssel aufgrund des ermittelten Verkehrswerts:
Beispiel ermittelter Verkehrswert | Ungefährer Rechnungsbetrag |
---|---|
z. B. Fr. 500'000.-- | ca. Fr. 1'100.-- |
z. B. Fr. 1'000'000.-- | ca. Fr. 1'800.-- |
z. B. Fr. 2'000'0000.-- | ca. Fr. 2'800.-- |
Die Bearbeitung bestimmter Objekte kann nach Absprache pauschal oder nach Aufwand erfolgen. Spezielle Aufwände wie z. B. die Bewertung von wertrelevanten Dienstbarkeiten oder die Bewertung von Stockwerkeigentum kann zusätzliche Gebühren zur Folge haben.
Kontakt für mehr Informationen
Detaillierte Informationen zur Schätzung einer Liegenschaft durch die Bewertungskommission erhalten Sie bei der Fachstelle Grundstücksbewertung: