Vermessung
Die Kantonsvermessung hält die genauen Grenzverläufe von Parzellen fest und schafft damit als Bestandteil des Grundbuchs die Basis zur Sicherung des Grundeigentums.
Über die Kantonsvermessung
Die Informationen der Kantonsvermessung dienen der Führung des Grundbuchs, aber auch als Grundlage für weitere geografische Informationen und Anwendungen in Wirtschaft, Verwaltung und Bevölkerung.
Kantonsvermessung im Kanton Basel-Stadt
Die Kantonsvermessung ist grundsätzlich eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen, Gemeinden und privaten Geometerbüros.
Im Kanton Basel-Stadt werden sowohl die Aufsicht als auch ein überwiegender Teil der operativen Tätigkeiten von den Mitarbeitenden des Grundbuch- und Vermessungsamts ausgeführt. Dieses Modell wird auch in anderen Städten wie Zürich und Bern praktiziert.
Das Grundbuch- und Vermessungsamt Basel-Stadt führt Messarbeiten im Bereich der Nachführung und im Rahmen von Bauvorhaben durch. Ebenso sind Teams für das Einmessen von Leitungen zur Führung des Leitungskatasters im Einsatz.
Bezugssystem
Die Daten der Amtlichen Vermessung basieren auf den Koordinaten- und Höhensystemen der schweizerischen Landesvermessung (LV95 resp. LN02).
Wo sind die Grenzen meines Grundstücks?
In der Regel sind die Grundstücksgrenzen vor Ort in Form von Grenzbolzen oder Grenzsteinen sichtbar, siehe Vermessungspunkte.
Wenn die genauen Grenzen eines Grundstücks nicht mehr nachvollziehbar sind, hilft die Kantonsvermessung weiter.
In der interaktiven Karte MapBS können Sie mithilfe der Eingabe einer Parzellennummer oder Adresse Grundstücksgrenzen eigenständig online einsehen.
Auftrag zur Grenzabsteckung
In Fällen, wo die Grenzen vor Ort gekennzeichnet werden sollen, können Sie einen gebührenpflichtigen Auftrag an die Kantonsvermessung erteilen.
Kontaktieren Sie dazu die Kantonsvermessung:
Hinweis zum Ablauf
Um einen Vermessungsauftrag ausführen zu können, muss die Messequipe der Kantonsvermessung Zugang zum betroffenen Grundstück erhalten.
Meldung gefährdeter oder beschädigter Vermessungspunkte
Durch Bautätigkeiten gefährdete Vermessungspunkte müssen dem Grundbuch- und Vermessungsamt gemeldet werden. Je nach Situation werden die Punkte vor der Beschädigung rückversichert, in jedem Fall aber nach abgeschlossenen Bauarbeiten auf Kosten des Verursachers rekonstruiert.