Bau- und Spezialvermessung
Das Grundbuch- und Vermessungsamt führt im Auftrag des Bau- und Gastgewerbeinspektorats die Absteckung hoheitlicher Linien durch (Parzellengrenzen, Bau- und Strassenlinien, Servitute, Grenzabstände usw.). Diese Absteckungen müssen zwingend vom Grundbuch- und Vermessungsamt durchgeführt werden. Auf Anfrage werden auch weitere Vermessungsarbeiten wie Höhenvermessungen, Detailaufnahmen und andere auf Privatgrundstücken ausgeführt.
Bauabsteckungen
Das Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Basel-Stadt führt im Auftrag des Bau- und Gastgewerbeinspektorats erforderliche Absteckungen oder Kontrollen aus (gemäss Bau- und Planungsverordnung vom 19. Dezember 2000 (BPV, SG 730.110) und deren Ausführungsbestimmungen).
Vorgehen
Variante 1
Die verantwortliche Fachperson beauftragt das Grundbuch- und Vermessungsamt mit der Angabe der gesetzlichen Linien (z. B. Parzellen-, Baurechts- oder Zonengrenzen, Servitutlinien, Bau- und Strassenlinien) und stellt die dafür notwendigen Pläne zur Verfügung. Ein solides Schnurgerüst oder eine andere Möglichkeit zur Versicherung dieser Linien wird vom Bauunternehmen errichtet. Mit dem Rohbau darf erst begonnen werden, wenn das Grundbuch- und Vermessungsamt diese Linien auf der Baustelle vermerkt hat.
Variante 2
Der Baumeister erledigt in Zusammenarbeit mit dem Grundbuch- und Vermessungsamt oder einem privaten Vermessungsbetrieb sämtliche Absteckungsarbeiten selbständig. Die Verantwortliche Fachperson ist dafür besorgt, dass das Grundbuch- und Vermessungsamt rechtzeitig zur Kontrolle der Absteckung der gesetzlichen Linien aufgeboten wird (in der Regel Kontrolle der Bodenplatte). Auf Wunsch steckt das Grundbuch- und Vermessungsamt weitere Baufluchten, Achsen oder Höhen ab.
Gebühren
Die Tarife für Absteckungsarbeiten des Grundbuch- und Vermessungsamts sind in der Verordnung zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch vom 9. Dezember 1911 (SG 211.110, § 52) zu finden.
Höhen-/Terrainaufnahmen
Grundlage
Das kantonale Höhenfixpunktnetz dient als Ausgangsbasis für Absteckungen und Aufnahmen mit Höhenbezug.
Höhenabgabe
Auf Wunsch bringt das Grundbuch- und Vermessungsamt auf der Baustelle einen Höhenriss an. Es handelt sich dabei um die Markierung einer bestimmten Meereshöhe, die sich auf das kantonale Höhenfixpunktnetz bezieht. Grundsätzlich werden runde Meereshöhen angegeben.
Höhenaufnahmen
Neben den aus den Luftaufnahmen ausgewerteten Höheninformationen können für kleinere Gebiete Terrain- und Höhenkoten mit einer höheren Genauigkeit bestimmt werden. Die Höhen können als Plan, als Liste oder als CAD-Daten abgegeben werden.
Die Terrainkoten dienen auch als Grundlage für Höhenkurven. Über die Koten wird ein Dreiecksnetz gerechnet und daraus werden Höhenkurven generiert. Die Kurven können als Plan oder als CAD-Daten abgegeben werden.
Spezialvermessungen
Brandmauern (Giebelaufnahmen)
Bei Umbauten von Gebäuden, die an einer Parzellengrenze stehen, müssen z. T. die Breite und das Grenzverhältnis der Brandmauer erfasst werden. Das Grundbuch- und Vermessungsamt stellt eine korrekte Einmessung bezüglich der Parzellengrenze sicher.
Baustellenfixpunktnetze
Die Koordinaten und Höhen von Fixpunkte bilden die Grundlage aller Vermessungsarbeiten. Für grössere Bauvorhaben können lokal zwangsfreie Fixpunktnetze angelegt werden, die sich an den Bedürfnissen der Baustelle ausrichten.
Weitere Vermessungen
Das Grundbuch- und Vermessungsamt kann auch für weitere Vermessungsarbeiten auf Privatgrundstücken angefragt werden.
Für Aufträge auf der Allmend, also im öffentlichen Bereich, ist in der der Regel die Vermessung des Tiefbauamts zuständig.
Allmendverwaltung (AV)
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
09.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr